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Maskenpflicht auf Schulwegen per Allgemeinverfügung

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Menden – Seit dem vergangenen Montag (15. März 2021) sind wieder deutlich mehr Schülerinnen und Schüler in der Stadt unterwegs. Die Schulen unterrichten wieder vermehrt in Präsenz. Deshalb herrscht in Menden ab Freitag (19. März 2021) wieder eine Maskenpflicht auf den Schulwegen. Dazu hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen. Betroffen sind die Bereiche der am stärksten frequentierten Schul- und Berufsschulwege, begrenzt auf die Straßen

  • Heimkerweg zwischen Einmündung Gisbert-Kranz-Straße und Bahnhofstraße,
  • Gisbert-Kranz- Straße,
  • Windthorststraße,
  • Am Ziegelbrand,
  • Bahnhofsvorplatz und Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Walramstraße,
  • Walramstaße ab Ecke Bahnhofstraße bis Ecke Brückstraße,
  • Brückstraße ab Ecke Kolpingstraße bis Walramstraße,
  • Werler Straße zwischen Unnaer Straße und Fröndenberger Straße.

Dort herrscht Maskenpflicht, dementsprechend ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal, Tuch) von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 Uhr bis 17 Uhr zu tragen.

Außerdem gilt ab Freitag (19. März 2021) eine Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises, die unter anderem das Tragen einer Maske im Umkreis von 150 Metern um Schulen und Kitas verfügt. Die Allgemeinverfügung der Stadt ergänzt diese Regelung des Kreises. Alle weiteren Informationen hat der Märkische Kreis auf seiner Internetseite bekannt gegeben.

„Generell können wir darüber hinaus nur immer wieder an die Vernunft der Mendenerinnen und Mendener appellieren: Bitte tragen Sie dort, wo es empfohlen ist und Menschen aufeinander treffen eine Mund-Nasen-Maske. Sie schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Mitmenschen“, sagt Bürgermeister Dr. Roland Schröder und weist noch einmal darauf hin, dass überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maske getragen werden muss.

Quelle: Stadt Menden (Sauerland)

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