Berlin – Der SPD-Sonderparteitag bestimmte Andrea Nahles zur neuen Vorsitzenden. Reinhold von Eben-Worlée zum Arbeitsrecht: „Frau Nahles will die SPD reformieren. Dafür sind 66 Prozent Wahlergebnis besser als die 100 Prozent für Martin Schulz, die sich nach nur einem Jahr als Luftnummer erwiesen. Wenn man bedenkt, dass Frau Nahles dem linken Flügel keinen Zucker gegeben hat, ist das Wahlergebnis sogar hoffnungsvoll. Mit Frau Nahles hat die SPD die Chance, wieder mehr auf Betriebsräte zu hören als auf Gewerkschaftsfunktionäre.
Sie könnte die Arbeitnehmer in den Mittelpunkt stellen statt die Arbeitslosengeldbezieher. Mit Frau Nahles könnte die SPD endlich ihren Frieden mit den Agenda-2010-Reformen schließen. Diese haben maßgeblich dazu beigetragen, von fast sechs Millionen Arbeitslosen zu nahezu Vollbeschäftigung zu kommen. Das hat nicht nur Millionen Menschen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, sondern auch die Sozialversicherungen saniert.”
Hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Pläne der großen Koalition erklärt von Eben-Worlée: „Flexibilität im Arbeitsrecht muss für Arbeitnehmer UND Arbeitgeber gelten. Wenn die Politik das Recht auf Rückkehr in Vollzeit oder die Einschränkung der sachgrundlosen Befristung durchsetzen will, dann muss sie an anderer Stelle für mehr Flexibilität auf Arbeitgeberseite sorgen, beispielsweise in Sachen Kündigungsrecht oder Zeitarbeit. Wenn das Arbeitsrechtskorsett immer enger geschnürt wird und die Bürokratie überhandnimmt, werden Unternehmer immer stärker kriminalisiert.
Wer will denn noch Unternehmer werden, wenn er vor die Wahl gestellt wird, entweder das Unternehmen voranzubringen oder die immer komplizierteren Gesetze einzuhalten. Schon heute ist für viele Menschen die Bürokratie, vor allem im Arbeitsrecht, Haupthemmnis Nummer 1, ein Unternehmen zu gründen. Die große Koalition kann nicht die Zahl der Gründer erhöhen wollen und gleichzeitig das Arbeitsrecht zu Lasten der Arbeitgeber immer bürokratischer stricken. Eine Gründungsoffensive, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, sieht anders aus.”
DIE FAMILIENUNTERNEHMER folgen als die politische Interessenvertretung für mehr als 180.000 Familienunternehmer den Werten Freiheit, Eigentum, Wettbewerb und Verantwortung. Die Familienunternehmer in Deutschland beschäftigen in allen Branchen rund 8 Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften jährlich einen Umsatz in Höhe von 1.700 Milliarden Euro.
Quelle: Die Familienunternehmer e.V.
Dieser Artikel Flexibilität im Arbeitsrecht muss für Arbeitnehmer UND Arbeitgeber gelten stammt vom ARKM-Wirtschaftsmagazin: Mittelstand-Nachrichten.