Siegen, 29. März 2012 – Das Steuerbürokratieabbaugesetz hat den Stein ins Rollen gebracht: Zukünftig müssen alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – eine E-Bilanz erstellen. Das zentrale Motto lautet: Elektronik statt Papier. Über die damit verbundenen und nicht unerheblichen Herausforderungen informierten sich kürzlich 70 Unternehmensvertreter in der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) unter dem Thema „E-Bilanz – Sind Sie gerüstet?“.
E-Bilanzen können erstmals freiwillig für das laufende Geschäftsjahr an das Finanzamt übermittelt werden. Sie müssen dagegen erstmals für Wirtschaftsjahre verwendet werden, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen. Der Referent der IHK-Veranstaltung, Dipl.-Jurist Christian Goede, DATEV eG: „Unternehmen sollen das laufende Jahr noch nutzen, um sich auf die erhebliche Umstellung vorzubereiten!“
Durch die neuen Anforderungen an Aufbau und Umfang des zu übermittelnden Jahresabschlusses ändert sich auch das unterjährige Buchen. Und: Je besser die Finanzbuchhaltung auf die Neuerungen eingestellt ist, desto einfacher und besser wird die Erstellung der E-Bilanz. Denn die E-Bilanz wird nicht nur die Art und Weise der Übermittlung verändern. Die von der Finanzverwaltung künftig vorgegebene Gliederungstiefe kann Auswirkungen auf das Buchungsverhalten und vorgelagerte Unternehmensprozesse haben. Die Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder die Steuerbilanz müssen elektronisch nach einem fest vorgeschriebenen Schema – der sogenannten Taxonomie – an das Finanzamt übertragen werden.
Für die E-Bilanz hat die Finanzverwaltung im Rahmen des vorgegebenen Standards Pflichtfelder definiert und ergänzt, die für jeden Jahresabschluss ausgefüllt werden müssen. Das dadurch entstehende Normschema erzwingt möglicherweise eine Überprüfung und Umstellung des betrieblichen Rechnungswesens. Kontenrahmen und Bilanztabellen werden zukünftig zwangsläufig differenzierter, weil sie sich an den Pflichtangaben der E-Bilanz orientieren.