Öffentliches Netz soll an den Start gehen
Burbach – Frei zugängliches Internet im öffentlichen Raum wird zunehmend nachgefragt. Ob im Café, beim Warten an der Bushaltestelle oder beim Einkaufen: Im Netz surfen, ohne das Mobilfunkbudget zu belasten, freut viele Anwender. Auch in Burbach könnte ein öffentliches WLAN-Netz zukünftig diesem Anliegen Rechnung tragen. Im vergangenen Jahr hatte der Rat die Verwaltung gebeten, sich mit der Errichtung eines frei zugänglichen WLAN-Netzes zu beschäftigen und nach Lösungen zu suchen. In der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung soll darüber beraten werden.
„Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich aufgrund vieler Anfragen von Städten und Gemeinden, insbesondere zum Thema „Freifunk“, intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und eine Konzeptstudie für ein öffentliches WLAN-Netz entwickelt“, erläutert Bürgermeister Christoph Ewers. „Darin werden vier Grundmodelle skizziert, wie Kommunen in Eigenregie ein öffentliches WLAN-Netz aufbauen oder sich am Aufbau eines solchen Netzes beteiligen können.“ Eine Empfehlung für ein bestimmtes Modell gibt der Städte- und Gemeindebund nicht ab. „Die Gemeinden sollen anhand der individuellen Gegebenheiten vor Ort selbst eine Entscheidung treffen.“
Seitens der Verwaltung wird das Modell „Freifunk“ favorisiert, das bereits von anderen Kommunen umgesetzt wurde. Freifunk ist ein freies, von Bürgern für Bürger betriebenes und funkbasiertes Computernetzwerk. Ziel ist es, eine möglichst hohe Flächendeckung zu erreichen. Technisch wird an einen vorhandenen Router ein weiteres Gerät angeschlossen. Der Freifunk-Router ist durch eine integrierte Firewall vom privaten Netzwerk getrennt, so dass ein Zugriff auf das private lokale Netzwerk nicht möglich ist. „Die einzige mögliche Verbindung ist der Aufbau eines VPN-Tunnels zu den Freifunk-Servern“, erklärt der Bürgermeister.
Als Pilotprojekt stellt sich Ewers vor, in der Römer-Passage und im Bereich der Ortsmitte öffentliche WLAN-Zugänge zu schaffen. „Dafür müssen wir auch Gespräche mit der Aktionsgemeinschaft „Lebendiges Burbach“ führen, um zu klären, welche Möglichkeiten die Gewerbetreibenden sehen, sich dort mit einzubringen. Aus Gründen des Stadtmarketings wäre das toll, wenn viele mitmachen!“ Auch die örtlichen öffentlichen Einrichtungen könnten mit in das Netz einbezogen werden. „Voraussetzung ist immer ein drahtloser Internetzugang, der mit einem Freifunk-WLAN-Router verbunden werden kann.“ Die Kosten für ein solches Gerät, das mit einer entsprechenden Software vorkonfiguriert ist, betragen einmalig je nach Leistungsstärke ca. 30 bis 70 Euro.
Um eine breite Beteiligung zu erreichen, schlägt die Verwaltung vor, bis zu 1.000 Euro als Anschubfinanzierung zur Verfügung zu stellen. „Von dem Geld könnten WLAN-Router beschafft werden, die dann an Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende, die ihren Internetanschluss für das Freifunk-WLAN-Netz bereitstellen, weitergegeben werden.“ Wenn das Projekt in der Ortsmitte erfolgreich anläuft, sollen nach und nach möglichst viele wichtige Bereiche des Gemeindegebietes mit einem öffentlichen WLAN-Netz versorgt werden.
Ewers macht aber auch deutlich, dass Sicherheitsaspekte nicht außer Acht gelassen werden dürfen: „Wichtig ist, dass die Beteiligten wissen, dass die Freifunk-Anbieter, hier wäre es der Verein Freifunk Rheinland e.V., den Status als Internetprovider erlangt hat. Damit stellt die Störerhaftung kein Problem dar. Der Datenverkehr, der über die Freifunk-Router abgewickelt wird, wird nicht protokolliert. Deshalb kann auch nicht nachgehalten, wann über welchen Freifunk-Router Daten abgerufen wurden.“ Diejenigen, die also ihren Router für das Freifunk-Netz zur Verfügung stellen, können dies guten Gewissens tun. „Außerdem setzen wir darauf, dass auch zu Hause der Umgang mit Medien besprochen wird und die Kinder aufgeklärt werden.“ Ewers kann sich auch vorstellen, gemeinsam mit den Schulen, dazu noch einmal eine Veranstaltung anzubieten. „Die Medienkompetenz spielt eine immer größere Rolle.“
Das Schlusswort, ob der Freifunk in Burbach tatsächlich Einzug hält, spricht letztlich der Rat. Am 8. März soll er, auf Basis der Vorlage und der Diskussion im Hauptausschuss, entscheiden.