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Gezielte Steuerung gegen „Wildwuchs“ von Werbetafeln

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Bestwig-Velmede – Eine gezielte Steuerung soll einen „Wildwuchs“ verhindern: So genannte „großformatige Werbeanlagen“ – also mehrere Quadratmeter große Werbetafeln, die freistehend sind oder an Hauswänden angebracht werden – waren jetzt Thema für die Mitglieder des Bestwiger Gemeindeentwicklungsausschusses. Mit einem Bebauungsplan will die Gemeinde Bestwig verstärkt Einfluss auf die künftige Entwicklung nehmen. Einstimmig gaben die Ausschussmitglieder dazu grünes Licht.

Hintergrund: In den vergangenen Monaten wurde eine ganze Vielzahl an Werbetafeln an Hauswänden an der B7 angebracht; unweit des Abzweigs zur Grimmestraße errichtete in privater Investor einen mehr als fünf Meter hohen, so genannten „Werbepylon“. Gleich aus mehreren Gründen sei dies eine Entwicklung, die man im Bürger- und Rathaus keineswegs begrüße, so Bürgermeister Ralf Péus: „Zum einen sind solche Tafeln ein Eingriff in das Ortsbild, den man gut und gerne als Verschandelung bezeichnen kann.“ Und zum anderen kann Großwerbung auch zu einer Gefahr für die Verkehrssicherheit werden – „etwa dadurch, wenn sie die Aufmerksamkeit vom Geschehen auf der Straße ablenkt.“

Hier möchte die Gemeinde Bestwig mit dem neuen Bebauungsplan für die Bau- und Grünflächen entlang der B7 in Velmede und Bestwig ansetzen. „So soll dafür Sorge getragen werden, dass Werbeanlagen so gestaltet werden, dass sie das Ortsbild nicht stören oder verunstalten“, erläutert Jörg Stralka, Leiter des Bestwiger Bau- und Umweltamtes, „und zum anderen zu einer Pflege des städtebaulichen Gesamtgefüges beitragen.“ Es dürfe – und solle – nicht um ein generelles Verbot gehen, unterstreicht Jörg Stralka: „Je nach Gebietskategorien wird unterschieden, was an Werbeanlagen möglich oder eingeschränkt wird und welche Gestaltungsregeln gelten.“

Großflächige Fremdwerbung soll zum Beispiel im westlichen Bereich von Velmede – quasi „oberhalb“ von Kanalstraße und Wilmes Kamp – nicht möglich sein. Ausdrücklich wolle man der heimischen Wirtschaft weiter die Möglichkeit einräumen, auf das eigene Leistungsspektrum hinzuweisen, ergänzt Bürgermeister Ralf Péus: „Aus unserer Sicht ist Werbung für heimische Betriebe – also an dem Ort, wo die Leistung auch erbracht wird – sinnvoll und notwendig.“ Plakattafeln für reine Produktinformationen sollen nun aber nach Möglichkeit zurückgestellt werden, bis die neue Satzung gültig wird.

Letztlich liege es aber auch an den Grundstücksbesitzern und -besitzerinnen entlang der Bundesstraße, Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen. Wenn keine Flächen für unerwünschte Werbe-Tafeln zur Verfügung gestellt würden, hätten solche Vorhaben keine Chance. Bürgermeister Péus: „Hier kann jeder Einzelne einen Beitrag für unser Ortsbild leisten.“ Auch die die Gemeinde Bestwig selbst werde keine Flächen hierfür zur Verfügung stellen.

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