Hagen – Trotz gesunkener Beschaffungskosten durch gefallene Börsenpreise kann Mark-E die gestiegenen, staatlich vorgegebenen Umlagen und Abgaben sowie höhere Netzentgelte in 2017 nicht komplett auffangen. Deswegen steigen die Strompreise zum 1. März 2017.
Im Ergebnis ergeben sich somit über die verschiedenen Verbrauchsfälle unterschiedliche Preisentwicklungen für den Stromverbrauch im Tarif „Komfort Strom“. So zahlt ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Monat rund 1,92 Euro (brutto) oder 2,2 Prozent mehr für Strom. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden erhöhen sich beispielsweise die Kosten pro Monat um rund 1,32 Euro (brutto) bzw. 2,4 Prozent. Analog zu den Steigerungen im Privatkundensegment steigen auch die Strompreise für Gewerbekunden.
Mark-E erhöht damit aufgrund der Beschaffungskostensenkung die Strompreise jedoch in geringerem Maße als es durchschnittlich in Deutschland der Fall ist. Positiv für die Kunden ist zudem, dass Mark-E die Strompreise noch zwei Monate stabil gehalten hat, obwohl die staatlichen Belastungen und Netzentgelte schon zum 1. Januar 2017 gestiegen sind.
Mark-E wird alle betroffenen Kunden in den kommenden Tagen in einem gesonderten Anschreiben über die Preiserhöhung in ihrem Stromtarif informieren. Zudem empfiehlt der Energiedienstleister seinen Kunden, vom umfangreichen Beratungsangebot Gebrauch zu machen und sich hier auch Alternativen aufzeigen zu lassen. Hierzu können sich interessierte Kunden in den jeweiligen Mark-E Foren vor Ort informieren. Zudem steht die kostenfreie Service-Hotline der Mark-E für Privat- und Geschäftskunden unter 0800 – 2202 201 zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.mark-e.de oder auch per E-Mail unter privatkunden@mark-e.de bzw. geschaeftskunden@mark-e.de erhältlich.
Hintergrund:
Der Strompreis, den die Haushalte heute zahlen, setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Den größten Anteil machen mit über 54 Prozent die staatlichen Belastungen in Form von Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Dies sind Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe sowie Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)- und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Offshore-Haftungsumlage, der §19 Strom-Netzentgeltverordnung (NEV)-Umlage zur Entlastung energieintensiver Betriebe und der Abschaltbare-Lasten-Umlage. Rund 24 Prozent des Strompreises sind Netzentgelte, deren Höhe von der Bundesnetzagentur reguliert wird. Nur auf die verbleibenden ca. 22 Prozent des Strompreises können die Energieversorgungsunternehmen Einfluss nehmen – im Wesentlichen geben sie ihre eigenen Kosten für die Beschaffung des Stroms weiter. Zu einem geringen Teil enthält der Strompreis schließlich die Kosten für Kunden- und Abrechnungsservices. Der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis hat sich im Zeitraum von 1998 bis 2016 fast vervierfacht, während der Anteil für Erzeugung, Transport und Vertrieb im gleichen Zeitraum in etwa gleich geblieben ist (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft / BDEW, 24.11.2016).