Arnsberg/Altena – Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 9. März 2015 die Fortschreibung 2015 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Altena genehmigt. Die Kommune hat damit einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg der Konsolidierung gemacht.
Die Fortschreibung 2015 des Haushaltssanierungsplans und die Haushaltssatzung 2015 waren vom Rat der Stadt am 1. Dezember 2014 beschlossen und dann zur Genehmigung in Arnsberg vorgelegt worden.
Die Stadt Altena nimmt pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil und erhält bis 2020 Konsolidierungshilfen des Landes NRW. Das Land hatte zuletzt zum 1. Oktober 2014 eine Zahlung von rund 2,1 Millionen Euro an die Stadt geleistet. Diese ist im Gegenzug verpflichtet, von 2016 an ihre Haushalte auszugleichen. Ab 2021 muss dies ohne Landeshilfen gelingen.
Die Fortschreibung 2014 des Haushaltssanierungsplans war bekanntlich erst nach Einsatz eines sogenannten Beauftragten gemäß § 8 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz mit Verfügung vom 11. Juli 2014 genehmigt worden. Dies war gleichzeitig die unabdingbare Voraussetzung dafür, die Konsolidierungshilfe des Landes für das Jahr 2013 auszahlen zu können.
Der Beschluss des Beauftragten des Landes NRW für die Stadt Altena vom 28. Mai 2014, d.h. die stufenweisen Erhöhungen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2015, wurde nunmehr durch den Rat der Stadt Altena umgesetzt. Ebenso wurde am 1. Dezember 2014 eine Hebesatzsatzung vom Rat beschlossen.
Weitere Kraftanstrengungen nötig
Trotz der jetzt erfolgten Genehmigung steht die Stadt Altena in den nächsten Jahren weiterhin vor enormen Kraftanstrengungen, um ihren Haushalt nachhaltig zu sanieren. Der rechtswidrige Haushaltsstatus der Überschuldung gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW ist in 2013 eingetreten.
Nicht auszuschließen ist, dass die Stadt auch kurzfristig zusätzliche Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung beschließen und umsetzen muss, um die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes weiterhin zu erfüllen. Ebenso klar ist, dass die Kommunalaufsicht die Stadt Altena während des gesamten Konsolidierungszeitraums bis 2021 weiter eng begleiten wird.