Rechtssicherheit für Anbieter von öffentlichem WLAN
Attendorn – Mal eben über ein öffentliches WLAN die E-Mails abrufen: Zum Teil in Deutschland und auch noch im Kreis Olpe aufgrund einer unsicheren Rechtslage ein Problem. Zurzeit wird in Berlin ein neues Gesetz diskutiert, dass den Ausbau von öffentlichem WLAN erleichtern soll. So soll auch den ersten Anbietern von WLAN – etwa Einzelhändlern oder Restaurant- und Cafébetreibern geholfen werden.
„Uns haben besorgte Zuschriften der Attendorner Werbegemeinschaft erreicht“, berichtet Sebastian Ohm, CDU Vorsitzender in Attendorn, gemeinsam mit Kreistagsmitglied Sven Henke, bei einem Gespräch mit dem heimischen CDU Bundestagsabgeordneten Dr. Matthias Heider.
Die Attendorner Einzelhändler nutzen die kostenlose „Freifunk“-Software, um ihr öffentliches WLAN aufzubauen. Mit Freifunk können Gewerbetreibende und auch Privatpersonen sehr einfach mit dem eigenen Router die Verbreitung von öffentlichem WLAN unterstützen.
Der Gesetzentwurf aus Berlin hat für Unsicherheit bei den Freifunkern gesorgt, ob das gegenwärtige WLAN weiter betrieben werden kann.
„Wir wollen ein Gesetz beschließen, das den Aufbau von öffentlichem WLAN erleichtert“, berichtet Matthias Heider, der als Mitglied im Wirtschaftsausschuss an der Beratung des Gesetzes direkt beteiligt ist.
Die bisherige Rechtslage sorgt dafür, dass WLAN-Anbieter abgemahnt werden können oder sogar dafür haften müssen, wenn jemand über den angebotenen Zugang Rechtsverletzungen begeht. „Dem wollen wir einen Riegel vorschieben“, unterstreicht der CDU-Politiker. Für Heider bedeutet das ein möglichst niederschwelliger Zugang, der keinen WLAN-Anbieter bevorzugt. „Und ganz wichtig: Rechtssicherheit für alle Anbieter“, so der Sauerländer.
Im Herbst beginnen die Beratungen in Berlin. Matthias Heider will dann dafür arbeiten, dass auch einfache Lösungen, um öffentliches WLAN anzubieten, möglich bleiben. „Bei uns im Sauerland stehen die Anbieter nicht Schlange, um öffentliches WLAN einzurichten, da müssen wir uns manchmal selbst helfen“, weiß Heider.