Landschaftsbeirat empfiehlt Kreis zu widersprechen
Märkischer Kreis – Die Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Plettenberg und in Neuenrade waren die zentralen Themen in der jüngsten Sitzung des Landschaftsbeirates des Märkischen Kreises. Zweimal Nein, einmal Ja: Das ist die Empfehlung des Landschaftsbeirates beim Märkischen Kreis zu den von der Stadt Plettenberg vorgeschlagenen Konzentrationszonen für Windkraftanlagen. In ihrer jüngsten Sitzung im Lüdenscheider Kreishaus sprachen sich die Vertreter der Umweltverbände sowie der Land- und Forstwirtschaft einstimmig gegen die Festsetzung einstimmig gegen die Potentialfläche „Hohe Molmert“ sowie der ihr zugeordneten Fläche „Kleine Wüstung Höh“ als Windenergiekonzentrationszone im neuen Flächennutzungsplan der Stadt Plettenberg aus. Der Beirat riet dem Kreis als Träger der Landschaftsplanung der Ausweisung dieser Flächen im Flächennutzungsplan zu widersprechen.
Andererseits regten die Beiratsmitglieder an, die Potentialfläche „Lenneraum-West“ in Absprache mit der Bezirksregierung möglichst zu vergrößern, um das gesetzte Ziel der Stadt Plettenberg zu erreichen, mindestens zwei Prozent des Stadtgebietes als Windenergiekonzentrationszonen im neuen Flächennutzungsplan ausweisen zu können. Mehrere Beiratsmitglieder hatten bei zwei Ortsterminen im Juli und August die vorgeschlagenen Flächen in Augenschein genommen.
Jan Koopmann und Hartmut Engelkemeier von der Stadt Plettenberg hatten die Anwesenden zuvor auf den neuesten Stand des Verfahrens gebracht. Der Rat hatte am 6. März 2012 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gefasst. Koopmann: „Wir wollen keine Verspargelung unserer Landschaft, der Windenergie den nötigen Raum bieten, aber die Gestaltungsmöglichkeiten behalten.“ Die Beiratsmitglieder erfuhren: „Wir hatten zwölf Potenzialflächen ausgemacht, drei sind übrig geblieben.“ Beiratsvorsitzender Fritz Schöder lobte ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Plettenberg. Die Vorplanungen der Vier-Täler-Stadt waren bereits vor einem Jahr Thema im Gremium gewesen.
Die Windkraft war auch Thema bei einem weiteren Tagesordnungspunkt. Für von der Stadt Neuenrade ausgewiesenen Konzentrationszonen auf dem Kohlberg hoben die Beiratsmitglieder die Verbote und Vorgaben nach dem Landschaftsschutzgesetz auf, damit die Errichtung von Windkraftanlagen sowie die jeweils dafür erforderlichen Erschließungsmaßnahmen möglich sind. Der Beirat empfiehlt der Bezirksregierung Arnsberg, den betroffenen Bereich aus dem Landschaftsschutz zu entlassen und bittet den Märkischen Kreis, diesen Beschluss in seine Stellungnahme an die Bezirksregierung zu übernehmen.
Dem Änderungsvorschlag der Bezirksregierung zur ordnungsbehördlichen Verordnung im Regierungsbezirk Arnsberg vom 18.08.2006, die vorsieht, den kompletten Kohlberg unter Landschaftsschutz zu belassen, wird nicht zugestimmt. Der Landschaftsbeirat befürchtet, dass durch den Bau der Windkraftanlagen das Landschaftsschutzgebiet seinen Schutzcharakter verliert. Deshalb empfiehlt er dem Kreis in dessen Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung deutlich zu machen, dass für die geplante Vorrangfläche der Landschaftsschutz aufgehoben wird.