Soest – Landrätin Eva lrrgang und Kreiskämmerer Volker Topp haben am Donnerstag, 4. September 2014, während einer Pressekonferenz im Kreishaus den Stand der Haushaltsplanung 2015 vorgestellt. Der Kreis beabsichtigt, mit Hilfe einer stringenten Etatplanung und ausgehend von anwachsenden Schlüsselzuweisungen den Zahlbetrag der Allgemeinen Kreisumlage im vierten Jahr in Folge seit 2012 zur Entlastung seiner Städte und Gemeinden auf demselben Niveau zu halten.
Für das Haushaltsjahr 2015 wurde mit 147 Mio. Euro derselbe Zahlbetrag wie im Vorjahr angesetzt. Gegenüber den Zahlbeträgen 2012 und 2013 ist das sogar ein leichter Rückgang. Damit ergibt sich ein Hebesatz von 41,4 Prozent (2014: 41,31 Prozent). Der Zahlbetrag der Jugendamtsumlage steigt nach derzeitigem Planungsstand von 36,2 auf 38,5 Mio. Euro. Darin enthalten ist die mit den Bürgermeistern getroffene Vereinbarung, eine Verrechnung mit dem Ergebnis der Jugendamtsumlage des Vor-Vorjahres vorzunehmen. Der vorläufige Fehlbetrag der Jugendamtsumlage aus 2013 beträgt 0,8 Mio. Euro. Ohne die Abrechnung des Vor-Vorjahres ergäbe sich 2015 ein Zahlbetrag von 37,7 Mio. Euro. Unterm Strich bedeutet das derzeit einen Hebesatz der Jugendamtsumlage von 21,4 Prozent (2014: 19,95 Prozent).
Insgesamt sieht der derzeitige Planungsstand Aufwendungen von 344,5 Mio. Euro (Vorjahr 335,7 Mio.) und Erträge von 343,2 Mio. Euro (Vorjahr 332,5 Mio.) vor. Der Haushalt wäre damit zunächst nicht ausgeglichen. Dieses Loch soll durch eine Entnahme von 1,3 Mio. Euro aus der Ausgleichsrücklage gestopft werden. Für das Haushaltsjahr 2013 wurde ein Jahresfehlbetrag von 5 Mio. Euro geplant. Aufgrund restriktiver Haushaltsführung und intensiver Sparanstrengungen fällt das vorläufige Ergebnis des Jahresabschlusses 2013 mit -2,8 Mio. Euro weniger defizitär aus. Die Ausgleichsrücklage von ursprünglich einmal 50 Mio. Euro (Eröffnungsbilanz 2008) betrug zum Jahresende 2013 nur noch 11,5 Mio. Euro (31. Dezember 2012: 14,3 Mio. Euro).
Für das Jahr 2014 ist ein Fehlbetrag von 3,1 Mio. Euro geplant – die derzeitige Prognose geht von einer Verschlechterung gegenüber dem Plan von einer weiteren Million Euro aus. Aufgrund dieser Zahlen verbliebe Ende 2015 in der Ausgleichsrücklage ein Restbestand von 7 Mio. Euro. Wenn keine weiteren Verschlechterungen der Jahresergebnisse 2014 und 2015 hinzunehmen sind, stünde somit nur noch ein geringfügiger Betrag zur Abfederung eines Anstiegs des Kreisumlage-Zahlbetrages 2016 zur Verfügung. „Der dauerhafte Verbleib eines Restsockelbetrages in der Ausgleichsrücklage von mindesten 5 Mio. Euro ist unabdingbar, um unvorhersehbare Verschlechterungen zumindest noch rudimentär auffangen zu können“, stellte Kreiskämmerer Topp in diesem Zusammenhang klar.
Mittelfristig geht der Kreis weiter von erheblich steigenden Aufwendungen insbesondere im Sozial- und Jugendbereich aus. „Ein Anstieg der Kreisumlagen wird sich ab 2016 auch bei einer nochmaligen Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nicht vermeiden lassen“, ist der Kreiskämmerer deshalb sicher. Er verwies vor der Presse darauf, dass in der Mittelfristplanung für 2016 eine Anhebung der Kreisumlage auf 153,6 Mio. Euro vorgesehen sei – bei einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,1 Mio. Euro. Für 2017 werde in der Mittelfristplanung ein Vollausgleich geplant.
Landrätin Eva Irrgang machte den Spagat, den der Kreis einmal mehr zu vollbringen hat, deutlich: „Für uns hat das Rücksichtnahmegebot auf die Städte und Gemeinden Priorität. Wir müssen aber auch die Aufgabenerfüllung des Kreises, insbesondere in den Leistungsbereichen Soziales, Jugend, Schule und Bildung, zum Wohle der Menschen in unseren Städten und Gemeinden sicherstellen. Es gilt, beides in Einklang zu bringen. Auch deshalb sind die Konsolidierungsbemühungen für den eigenen Haushalt Daueraufgabe des Kreises.“
Kreiskämmerer Topp bringt den Haushalt 2015 am 30. Oktober 2014 in den Kreistag ein. Verabschiedet werden soll er am 18. Dezember 2014.