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Kreisordnungsamt rät: Infos zu gewerblichen Tätigkeiten direkt bei den Ämtern einholen

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Schlechter Rat kann teuer werden

Kreis Soest – Ein schlechter Rat kann teuer werden, gerade wenn es um die legale Ausübung eines Gewerbes geht. Droht doch bei einem Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. „Wenn es um die Schuldfrage geht, hören unsere Fahnder oft, dass sich die Betroffenen auf die Auskünfte Dritter beziehen, beispielsweise Steuerberater. Diese Infos stimmen oft nicht“, erklärt Sabine Saatmann, Abteilungsleiterin Ordnungsangelegenheiten beim Kreis Soest.

Dieses Phänomen trete auch bei Verstößen gegen die Handwerksordnung auf. „Um der Gewerbesteuerpflicht zu entgehen, wird dann schon mal aus einem selbstständigen Handwerker ein Künstler oder aus einem computerbegeisterten Autodidakten ein selbständiger Informatiker“, so Saatmann. Im Bereich der Umgangssprache sei dies wenig problematisch, wenn beispielsweise ein Fliesenleger sich als Fliesenkünstler bezeichnen würde. Rechtlich sehe dies allerdings anders aus: „Künstler und Informatiker zählen zu den sogenannten freien Berufen, für die keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Diese freien Berufe sind in zwei Kategorien eingeteilt. Es gibt die freien wissenschaftlichen, künstlerischen und schriftstellerischen Tätigkeiten höherer Art und es gibt die persönliche Dienstleistung höherer Art, für die oft ein Studium erforderlich ist. Es kann sich also nicht jeder, der sich EDV-Wissen selbst angeeignet hat, freiberuflicher Informatiker nennen beziehungsweise als solches tätig sein, da hierfür das abgeschlossene Studium fehlt.“

„Schwarzarbeit – Nicht mit uns!“ Das ist die Botschaft eines Aufklebers der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit der Kreisverwaltung Soest (Foto: Wilhelm Müschenborn/Pressestelle Kreis Soest).
„Schwarzarbeit – Nicht mit uns!“ Das ist die Botschaft eines Aufklebers der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit der Kreisverwaltung Soest (Foto: Wilhelm Müschenborn/Pressestelle Kreis Soest).

Zu den freien Berufen zählen unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Musiker und Architekten. Wer plant, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, sollte sich vorher beim Finanzamt oder Gewerbeämtern informieren, ob die beabsichtigte Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig ist oder nicht. In Bezug auf handwerksrechtliche Fragen geben die Handwerkskammern sowie die Abteilung Ordnungsangelegenheiten des Kreises Soest Auskunft.

„Lieber man geht auf Nummer sicher und informiert sich direkt bei den zuständigen Behörden, als später wegen einer fehlerhaften Annahme sich wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz schuldig zu machen. Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe“, rät die Leiterin des Kreisordnungsamts.

Weitere Informationen zum Thema Bekämpfung von Schwarzarbeit www.kreis-soest.de gibt es auf der Internetseite des Kreises Soest, unter Sicherheit+Ordnung/Ordnung/Gewerbe/Schwarzarbeit. Dort gibt es auch einen Ratgeber für handwerkliche Gewerbeanmeldungen.

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