Märkischer Kreis – Vom 1. Juni an gelten neue gesetzliche Regeln für Abfallbeauftragte in Unternehmen. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Märkischen Kreises weist darauf hin, dass jetzt mehr Betriebe einen Beauftragten bestellen müssen. Auch große Fachgeschäfte, die alte Elektrogeräte zurücknehmen, sind erstmals von dieser Verpflichtung betroffen. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jeder Mitarbeiter im Unternehmen diese Aufgabe wahrnehmen kann. Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an die Fachkompetenz eines Abfallbeauftragten.
„Der Abfallbeauftragte übernimmt im Rahmen der betrieblichen Selbstüberwachung eine Schlüsselrolle“, informiert Horst Peter Hohage, Fachdienstleiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Märki-schen Kreises. „Er hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen. Der gesamte Abfallweg soll von ihm überwacht werden – von der Entstehung bis zur Verwertung bzw. Beseitigung. Zudem ist er Ansprechpartner für die Kollegen sowie für die Geschäftsleitung und soll auf Verbesserungen hinwirken“, so Hohage weiter.
Waren bisher Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen und Erzeuger von bestimmten gefährlichen Abfällen zur Bestellung verpflichtet, wird mit der neuen Verordnung der Adressatenkreis ausgeweitet. So müssen jetzt beispielsweise auch große Elektrofachhändler mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche einen Abfallbeauftragten bestellen. Für die betroffenen Betriebe stellt sich die Frage, welche Mitarbeiter im Unternehmen die Aufgaben eines Abfallbeauftragten übernehmen können. Grundvoraussetzung für eine Bestellung ist die persönliche Zuverlässigkeit. Darüber hinaus legt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Fachkunde. Nur wer eine Kombination aus geeigneter Ausbildung, mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung und einer Teilnahme eines (mehrtägigen) anerkannten Fachkunde-Grundlehrgangs nachweisen kann, darf mit der Aufgabe betraut werden. Zudem fordert die neue Verordnung, dass Betriebsbeauftragte für Abfall stets auf dem aktuellen Wissensstand sind und mindestens alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Lehrgang besuchen. Weitere Informationen gibt es im Fachdienst 44 – Umweltschutz und Planung – beim Märkischen Kreis, Guido Bartsch, unter Telefon 02351/966-6371.