Menden – In diesem Jahr ist für die Vergabe der Standplätze auf der Mendener Pfingstkirmes zum ersten Mal ein neues Vergabeverfahren angewandt worden. Dabei haben drei Mitarbeiter des Ordnungsamtes die eingegangenen Bewerbungen nach einem festgelegten Kriterienkatalog bewertet und Punkte vergeben. Nach diesem System wurden Zusagen und eben auch Absagen an die mehr als 700 Bewerber ausgesprochen. Ziel dieses neuen Verfahrens war es, die Chancengleichheit bei der Vergabe der Standplätze zu erhöhen.
Dagegen haben einige der abgelehnten Schausteller geklagt und – aufgrund der knappen Zeit bis zur Kirmes – vor Gericht per einstweiligem Rechtschutzverfahren versucht, doch noch an einen der begehrten Standplätze zu kommen.
Nun hat das Verwaltungsgericht Arnsberg drei einstweilige Rechtschutzverfahren entschieden und in allen drei Fällen wurde der Stadt Menden Recht gegeben. Das bedeutet, dass die Pfingstkirmes so ablaufen kann wie geplant. Es bedeutet aber auch, dass das Verwaltungsgericht durch diese Entscheidungen bestätigt, dass die Zulassungsrichtlinien und somit auch das neue Vergabeverfahren rechtmäßig sind. Das hat das Verwaltungsgericht eindeutig festgestellt.