Bestwig – Die Gebühren für Müllabfuhr, Winterdienst und Friedhöfe bleiben gleich, die Grund- und Gewerbesteuer wird moderat angehoben, die Hundesteuer steigt auf ein kreisweites Niveau. Das jedenfalls empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Bestwig.
Weil das Land NRW die fiktiven Hebesätze nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 anhebt, soll es auch in der Gemeinde Bestwig eine moderate Steigerung der Hebesätze geben: Die Grundsteuer A steigt von 230 auf 235 Prozent. Die Grundsteuer B wird von 455 auf 466 Prozent angehoben. Die Gewerbesteuer soll statt bisher 453 dann künftig 457 Prozent betragen.
Die Hundesteuer soll – so empfahl des der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch – auf das Niveau der durchschnittlichen Steuerbeträge im Hochsauerlandkreis steigen: Ein Hund würde künftig 75 statt bisher 55,20 Euro kosten. Bei zwei Hunden wären 90 statt bisher 67,50 Euro pro Hund fällig. Bei drei oder mehr Hunden müsste der Halter pro Hund künftig 105 statt bisher 79,80 Euro bezahlen. Ein gefährlicher Hund würde 485 Euro Hundesteuer kosten – bisher waren es 441,80 Euro. Bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden würden 600 Euro – statt bisher 552 Euro – pro Hund erhoben. Damit würde erstmals seit 2001 die Hundesteuer in der Gemeinde Bestwig erhöht.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bestwig, die Abfallentsorgungsgebühr, die Gebühren für den Winterdienst sowie die Gebühren für die Kommunalfriedhöfe unverändert zu belassen.
Endgültig entscheiden wird der Rat der Gemeinde Bestwig in seiner Sitzung am 16. Dezember.