Kommunen ändern bei Umzug Adresse im elektronischen Aufenthaltstitel – Vereinbarung
Kreis Soest. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben ab sofort die Möglichkeit, bei Umzügen innerhalb der eigenen Kommune die Adresse auf ihrem elektronischen Aufenthaltstitel direkt bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde ändern zu lassen. Damit entfällt in diesem Fall der Besuch der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung in Soest. Auf diese Regelung haben sich der Kreis und 13 der Kommunen – Lippstadt hat eine eigene Ausländerbehörde – geeinigt und eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.
„Mit dieser Möglichkeit ersparen wir vielen Betroffenen bei einem Umzug den zum Teil langen Weg nach Soest“, fasst Sabine Saatmann, Abteilungsleiterin der Abteilung Ordnungsangelegenheiten des Kreises Soest und zuständig für die Ausländerbehörde, die Vorteile zusammen. „Wir sind natürlich weiterhin als Ausländerbehörde im Kreis Soest neben der Stadt Lippstadt, die eine eigene Ausländerbehörde hat, Ansprechstation für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten.“
Es gehe hier nur darum, im Umzugsfall die Adressänderung bürgernah in der eigenen Kommune vornehmen lassen zu können. Sabine Saatmann: „Wir freuen uns über die gute Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und die flächendeckende Umsetzung dieser Verfahrensänderung im Kreis Soest.“
Beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) handelt es sich um eine Kunststoffkarte im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist. Der elektronische Aufenthaltstitel ersetzte 2011 die früher in den Nationalpass eingeklebten Etiketten. Er ähnelt in Aussehen und Funktion dem deutschen Personalausweis.