Iserlohn – Der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt konnte aktuell vier Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit erfolgreich und rechtskräftig abschließen.
Im ersten Fall wurde ein illegal tätiger Bauunternehmer überführt, der nicht nur selbst schwarz arbeitete, sondern gleichzeitig noch mindestens einen Dachdecker‑, einen Stuckateurbetrieb und einen so genannten Hausmeisterservice illegal als Subunternehmen mit verschiedenen Handwerksarbeiten beauftragt hat. Gegen den Unternehmer war bereits wegen Unzuverlässigkeit ein Gewerbeuntersagungsverfahren durchgeführt worden. Unter Berücksichtigung seiner momentan prekären wirtschaftlichen Verhältnisse wurde gegen ihn ein Bußgeld über 5 000 Euro, zahlbar in monatlichen Raten, festgesetzt.
Im zweiten Fall konnte ein Bußgeld über 12 000 Euro gegen einen Maurerbetrieb aus dem Raum Bielefeld verhängt werden. Die Vorgeschichte spielte sich in Iserlohn ab. So hatte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle in Iserlohn im September 2012 das Fahrzeug eines lettischen Staatsangehörigen überprüft. Der Mann trug bei der Überprüfung verschmutzte Arbeitskleidung. Aufgrund des behördlichen Informationsaustausches ergaben Nachermittlungen, dass dieser hier zwar eine Wohnung angemietet hatte, jedoch weder behördlich gemeldet war noch einen Gewerbebetrieb angezeigt hatte. Die folgenden Ermittlungen führten zu einer weiteren Wohnung am Niederrhein, die wegen des Verdachts der Schwarzarbeit durchsucht wurde. Hier wurden zahlreiche Rechnungen sichergestellt, die auf eine Beauftragung durch den ostwestfälischen Maurerbetrieb hindeuteten. Eine kürzlich durchgeführte Durchsuchung dieser Firma verlief äußerst erfolgreich. Hier konnten noch mindestens elf weitere illegal tätige Subunternehmer festgestellt werden, von denen sechs ebenfalls aus Lettland stammen. Gegen die „Nachunternehmer“, die überwiegend mit Verputzarbeiten beauftragt wurden, sind ebenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Gegen den in Iserlohn festgestellten illegalen Gewerbetreibenden wurde ein Bußgeld in Höhe von 7 000 Euro festgesetzt. Inzwischen hat er die Voraussetzungen zum weiteren legalen Betrieb seines Gewerbes in Deutschland erbracht.
In einem weiteren Fall wurde durch den Bereitschaftsdienst am Wochenende festgestellt, dass unter anderem durch einen Iserlohner Bauhelfer Fassadenputzarbeiten an einem Altbau durchgeführt wurden. Da kein entsprechende Gewerbe angemeldet war und auch bei der Handwerkskammer keine Eintragung festgestellt wurde, konnte bei einer Hausdurchsuchung nachgewiesen werden, dass der Betroffene noch mindestens für vier weitere Auftraggeber im gewerblichen Bereich als Verputzer tätig war. Gegen den letztlich einsichtigen Handwerker wurde ein Bußgeld von 13 000 Euro verhängt.
Alle Maßnahmen wurden mit entsprechenden Durchsuchungs‑ u. Beschlagnahmebeschlüssen des Amtsgerichts durchgeführt.
Durch die illegalen Aktivitäten der überführten Betriebe ist der legalen Wirtschaft in Mittelstand und Handwerk ein Schaden durch entgangene Aufträge von mindestens rund 500 000 Euro entstanden. Unter anderem aus diesem Grund wird unter Mitwirkung der entsprechenden Wirtschaftsorganisationen versucht, die zukünftigen Tätigkeiten der Betroffenen gesetzeskonform zu gestalten. Die legalen Mitbewerber haben dadurch im Kampf um Marktanteile bessere Chancen und können ihre Mitarbeiter ausreichend beschäftigen.
Insgesamt wurden in diesem Jahr bereits Bußgelder in Höhe von rund 100 000 Euro verhängt.