Kreis Soest – Darin sind sich Kreisgesundheitsamt und Bademeister einig: Je mehr Badegäste in einem Schwimmbad baden, umso höher ist der Aufwand das Badewasser hygienisch einwandfrei zu erhalten. Denn Verunreinigungen, die durch die Badegäste in ein Schwimmbecken getragen werden, zum Beispiel Keime, Hautschuppen, Haare, Schmutz, Kosmetika wie Sonnencreme‘s und Haar Gel, müssen mit teurer Chemie, hohem personellem Einsatz und aufwendiger Technik wieder aus dem Badewasser entfernt werden.
„Dieser große Aufwand könnte verringert werden, wenn sich jeder Badegast an die einfachsten Hygieneregeln, die in Schwimmbädern gelten, halten würde“, erläutert Dr. Ute Gröblinghoff, Sachgebietsleiterin Infektionsschutz im Gesundheitsamt des Kreises Soest. „Eine wichtige Regel ist die gründliche Körperreinigung vor dem Schwimmen. Es genügt dabei nicht einige wenige Körperpartien kurz abzuduschen. Viel mehr ist eine intensive Reinigung des gesamten Körpers, am besten mit Seife oder Duschgel, angesagt. So gelangen die Verunreinigungen ins Abwasser und werden nicht in die Schwimmbecken getragen.“
Die Regeln zur Schwimmbadhygiene können im Schwimmbad selbst oder im Kreisgesundheitsamt erfragt werden. Auch werden die Regeln durch Aushang in den Bädern bekanntgegeben. „Jeder Badegast hat einen Anspruch darauf, sich in einem hygienisch einwandfreien Milieu zu bewegen. Er muss aber selbst auch dazu beitragen, dass es so ist“, betont die Amtsärztin.