Aus Parkverstoß wurde Strafverfahren
Iserlohn – Im März 2013 wurde die Polizeidirektion Frankfurt Mitte wegen eines Parkverstoßes auf den Transporter eines Iserlohners aufmerksam. Aus diesem Fahrzeug wurden Waren aus Kartons in einen Wäschekorb umgeladen und anschließend in ein Ladenlokal gebracht. Bei der Überprüfung des Fahrers durch die Polizeibeamten konnte dieser weder eine Gewerbeanmeldung noch einen Lieferschein vorlegen. Er gab an, dass er für einen Iserlohner Großhandel tätig sei. Die Frankfurter Polizei wandte sich daraufhin an den Bereich Wirtschaftdelikte der Stadt Iserlohn mit der Bitte um Überprüfung. Die Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der Transporter auf den Sohn des Fahrers zugelassen war. Eine Gewerbeanmeldung lag für den Iserlohner nicht vor und er war auch nicht bei dem Iserlohner Großhandel angestellt. Stattdessen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte für seine fünfköpfige Familie seit Oktober 2007 Sozialleistungen vom Jobcenter MK bezog. Darüber hinaus stellten die städtischen Ermittler fest, dass die Ehefrau ebenfalls seit 2007 Einkünfte aus einem sogenannten Minijob hatte, was dem Jobcenter pflichtwidrig nicht mitgeteilt worden war.
Daraufhin wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Im September 2013 wurde mit Beschluss des Amtsgericht die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Die Auswertung der dabei sichergestellten Firmenunterlagen ergab, dass über einen Zeitraum von rund viereinhalb Jahren Sozialleistungen in Höhe von rund 56.000 Euro missbräuchlich in Anspruch genommen wurden. Durch entsprechende Einkünfte aus der nicht angemeldeten selbstständigen Tätigkeit hätte der Lebensunterhalt der Familie ausreichend sichergestellt werden können. Die zu Unrecht erhaltenden Sozialleistungen werden nun vom Beschuldigten zurückgefordert. Außerdem wartet auf ihn ein gerichtliches Strafverfahren wegen Betruges.
Fazit: Dumm gelaufen für den Schwarzarbeiter und daher nicht zur Nachahmung empfohlen!
Auch im Bereich der gewerbe- und handwerksrechtlichen Schwarzarbeit konnten einige Ermittlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. So wurde zum Beispiel eine Geldbuße in Höhe von 7.000 Euro gegen eine Hamburger GmbH rechtskräftig verhängt, die als Subunternehmen für einen illegalen Verputzerbetrieb tätig war, der auch in Iserlohn seine Spuren hinterlassen hatte und bereits sanktioniert wurde.
Desweiteren wurden zwei Bußgeldverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gegen gewerbe- u. handwerksrechtlich illegal tätige Metallbauerfirmen aus dem Großraum Düsseldorf sowie aus Wiesbaden erfolgreich abgeschlossen. Der Betrieb aus dem Rheinland war den städtischen Ermittlern bei einer Baustellenkontrolle anlässlich des Umbaus einer Pizzeria ins Netz gegangen. Die Wiesbadener Firma war als Auftragnehmer eines Betriebes aus Limburg, der unter anderem auch in Iserlohn gearbeitet hatte, illegal tätig. Beide Firmen wurden mit entsprechendem Beschluss des Amtsgerichts durchsucht. Die Auswertung der Geschäftsunterlagen als Beweismittel ergaben Geldbußen in Höhe von 5.000 bzw. 6.000 Euro.