Dortmund. Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen haben im ersten Halbjahr 2010 mehr als doppelt so viele Innovationsgutscheine beantragt wie im selben Zeitraum des Vorjahres. Von Januar bis Juni gingen bei der InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen insgesamt rund 90 Anträge auf die Landesförderung ein, davon die meisten aus der Region Aachen sowie aus dem Rheinland, vom Niederrhein und aus dem Ruhrgebiet.
Mit den Innovationsgutscheinen wird vor allem die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen von der Idee bis zur Marktreife finanziell gefördert. Auch wesentliche Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können unterstützt werden. Je nach Unternehmensgröße und konkreter Aufgabe werden bis zu 80 Prozent der von den Hochschulen in Rechnung gestellten Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen bezuschusst. Im Einzelfall kann der Zuschuss bis zu 10.000 Euro betragen.
Seit Beginn des Angebots Ende 2008 sind schon über 230 Anträge auf Förderung bei der InnovationsAllianz NRW eingereicht worden. Allein in der Region Dortmund und in Südwestfalen haben mehr als 30 Unternehmen einen Innovationsgutschein beantragt. Gefragt ist die Unterstützung von Hochschulen vor allem in den Bereichen Verfahrenstechnik, Maschinenbau und Konstruktion sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. Aber auch bei Umwelt- und Energiefragen, in der Medizintechnik, bei betriebswirtschaftlichen Themen sowie bei Gesundheitswirtschaft und Ernährung setzen Unternehmen, Verbände und andere Einrichtungen aus Wirtschaft und Gesellschaft auf die Hilfe der Hochschulen.
Mit den Innovationsgutscheinen werden Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ermuntert, sich aktiv am technologischen und gesellschaftlichen Fortschritt zu beteiligen. Zusammen mit den Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen können sie wichtige Lösungen zur Bewältigung aktueller Herausforderungen zum Beispiel bei Fragen von Umweltschutz und Energiegewinnung, moderner Fahrzeugtechnik, Behandlung von Krankheiten und vielen anderen Themenfeldern beitragen.
Jedes kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen kann im Zeitraum von zwei Jahren je einen Innovationsgutschein für Beratung sowie für Forschungs- und Entwicklungsleistungen von Hochschulen in Anspruch nehmen. Unternehmen, die zum Beispiel im Rahmen einer Produktentwicklung kooperieren, können Innovationsgutscheine auch gemeinsam beantragen und damit insgesamt eine höhere Förderung erhalten. Über die Landesförderung hinaus sind oft auch Fördermittel des Bundeswirtschaftsministeriums und der Europäischen Union möglich.
Beantragt werden die Innovationsgutscheine über die InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen. Weitere Information sowie das Antragsformular sind im Internet unter www.innovationsgutschein.nrw.de und www.innovationsallianz.nrw.de zu finden.
Quelle: InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen