Lebensmittelkontrolleure prüften 2.814 Betriebe und achteten auf Allergenkennzeichnung
Kreis Soest – Kann ich die Fleischwurst bedenkenlos essen oder ist da Sellerie drin? Eine Frage, die sich manch ein Allergiker an der Fleischtheke stellen mag. Abhilfe schaffen soll seit Ende 2014 eine neue Regelung der Lebensmitteilinformationsverordnung: die Allergenkennzeichnung loser Waren. Ein Thema, mit dem sich Kunden, Hersteller und Lebensmittelkontrolleure auseinandersetzen mussten. Dr. Eberhard Büker, Sachgebietsleiter der Lebensmittelüberwachung des Kreises Soest, blickt zurück auf das Jahr 2014.
„Es ist gar nicht mal so einfach für einen Hersteller, wie einen Metzger, zu sagen, ob in seinen Fleischprodukten ein Allergen enthalten ist. Häufig werden nämlich fertige Gewürzmischungen von Fremdanbietern verwendet. Für viele Betriebe bedeutete das, dass sie ihre gesamte Produktpalette genau auf ihre Inhaltsstoffe kontrollieren mussten“, erklärt Dr. Büker. Bei jedem Brot, jeder Bratwurst und jeder Praline stellen sich die Fragen: Ist eins der vierzehn Allergene, wie Milch, Sellerie oder Erdnüsse, enthalten? Und wie soll die unverpackte Ware gekennzeichnet werden?
Es müsse nicht an jedem Produkt ein Zettel kleben, aber der Kunde müsse die Möglichkeit haben, per Aushang oder Nachfrage sich über die Inhaltsstoffe zu informieren, so Dr. Büker. Die Information kann schriftlich, elektronisch oder auch mündlich erfolgen. Allerdings muss im Falle der mündlichen Auskunft auch eine schriftliche Dokumentation verfügbar sein. Diese Allergenkennzeichnung steht seit Mitte Dezember mit auf der Prüfliste der Lebensmittelkontrolleure des Kreises.
3.753 Betriebe gibt es insgesamt im Kreis Soest, von denen 2.814 (74,9 Prozent) im Jahr 2014 kontrolliert wurden. Da bei einigen Betrieben eine erneute Sichtung erfolgte, kamen die sechs Lebensmittelkontrolleure für das Jahr 2014 auf insgesamt 4.035 Kontrollen. Im Vorjahr waren es 3.845 Kontrollen. Bei 180 der im vergangenen Jahr durchgeführten Kontrollen (4,4 Prozent) monierten die Mitarbeiter geringe Mängel (Vorjahr 6,2 Prozent), in 78 Fällen (1,9 Prozent) Mängel (Vorjahr 1,8 Prozent) und in 26 Fällen (0,6 Prozent) schwere Mängel (Vorjahr 0,5 Prozent). Für Dr. Eberhard Büker liegen die Abweichungen nach oben und unten im Rahmen einer normalen Schwankungsbreite.
Als geringe Mängel rügt die Lebensmittelüberwachung beispielsweise den fehlenden Deckel auf dem Mülleimer oder Fliesenschäden. Mängel sind unter anderem fehlende Eigenkontrollmaßnahmen oder ein verdorbenes Lebensmittel. Als schwere Mängel werden etwa verdorbenes Frittierfett oder ältere Verschmutzungen an Geräten oder Einrichtungen eingestuft. Eine Vielzahl von Mängeln führen jeweils zu einer höheren Einstufung.
Zudem fand zum 1. Januar 2015 eine Rotation der Kontrollbezirke statt. „Alle drei Jahre werden 300 Betriebe einem anderen Kontrolleur zugeordnet, denn auch in unserem Bereich ist die Gefahr von Betriebsblindheit gegeben. Damit es dazu nicht kommt, wechseln wir die Bezirke untereinander“, so Dr. Büker.
Weitere Zahlen von 2014
Die Lebensmittelkontrolleure des Kreises zogen insgesamt 1.740 Proben (Vorjahr 1.716). Davon wurden 212 beanstandet (12,1 Prozent, Vorjahr 10,7 Prozent) und 127 bemängelt (7,3 Prozent, Vorjahr 6,9 Prozent). 71mal gab es konkrete Verbraucherbeschwerden. In zwölf Fällen wurden die Proben gleich mitgeliefert (Vorjahr 16).
Die Kontrollen und Probeentnahmen lösten 81 Ermittlungsverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aus (Vorjahr 64). 51 Bußgeldbescheide wurden ausgestellt (Vorjahr 42) und insgesamt 16.878 Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern kassiert (Vorjahr 19.378 Euro).