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Arnsberg: Polizei sucht nach Unfallflucht mit einer verletzten Radfahrerin nach Unfallzeugen

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Arnsberg (ots). Am zurückliegenden Freitag [26. Oktober 2012] kam es in Arnsberg im Bereich des Kreisverkehrs am Brückenplatz zu einer Verkehrs-unfallflucht, bei dem eine Frau leicht verletzt wurde.

Eine 52-jährige Radfahrerin aus Arnsberg war mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg der Ruhrstraße in Richtung des Kreisverkehrs unterwegs. Dabei war sie entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung unterwegs. An dem Fußgängerüberweg im Bereich des Kreisverkehrs wollte die Arnsbergerin die Straße überqueren und hielt hierzu an.

Zum selben Zeitpunkt befuhr eine bislang unbekannte Frau mit ihrem Pkw die Straße Brückenplatz in Richtung des Kreisverkehrs. Die Radfahrerin versuchte Blickkontakt mit der Autofahrerin aufzunehmen und bemerkte dabei, dass der Pkw nicht an dem Fußgängerüberweg anhalten würde. Daher wartete sie so lange ab, bis der Pkw vorbeigefahren war. Als dies fast der Fall war, fuhr die Radfahrerin an, um den Überweg zu befahren.

Aus unbekannten Gründen bremste die Autofahrerin in diesem Moment ab. Dies führte dazu, dass das Fahrrad gegen die hintere, rechte Fahrzeugseite des Pkw prallte. Die Radfahrerin stürzte und verletzte sich leicht. Die Autofahrerin zeigte der Gestürzten nach deren Angaben einen “Vogel”, fuhr wieder an und entfernte sich vom Unfallort.

Die Autofahrerin, die mit einem silbernen VW Golf unterwegs war, wird wie folgt beschrieben: etwa 65 bis 70 Jahre alt, graue Haare, Pagenschnitt, Brillenträgerin mit großen, ovalen Brillengläsern.

Im Bereich der Unfallstelle hielten sich zum Unfallzeitpunkt mehrere Passanten auf. Die unbekannte Autofahrerin sowie Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Arnsberg unter der Telefonnummer 02932-90200 in Verbindung zu setzten.

Die Polizei möchte noch einmal darauf hinweisen, dass lediglich Fußgänger an Fußgängerüberwegen bevorrechtigt sind. Radfahrer müssen an Fußgängerüberwegen absteigen und ihren Drahtesel schieben, um ebenfalls dieses Vorrecht in Anspruch nehmen zu können.

Quelle: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis

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