Arnsberg (ots). Im Bereich der Kreuzung Schobbostraße/Karlstraße in Neheim kam es am Montagmorgen [03. Dezember 2012] gegen 09:45 Uhr auf Grund einer Vorfahrtverletzung zu einem Verkehrsunfall.
Ein 23-jähriger Mann aus Arnsberg war mit seinem Pkw auf der vorfahrtberechtigten Schobbostraße unterwegs und wollte gerade aus in Richtung Schwester-Aicharda-Straße weiterfahren. Auf der Karlstraße fuhr ein 20-jähriger Autofahrer in Richtung der Kreuzung. Dort missachtete der Warendorfer die Vorfahrtregelung und fuhr in den Kreuzungsbereich ein, wo es dann zur Kollision mit dem Fahrzeug des Arnsbergers kam. Die Vorfahrt wird an der Kreuzung durch Verkehrszeichen geregelt. Verletzt wurde niemand, die Höhe des Sachschadens liegt bei etwa 4.500 Euro.
Quelle: Kreispolizeibehörde HSK