Brilon. Der Herbst ist in unser Land eingezogen. Wegen des in dieser Jahreszeit üblichen starken Laubfalls, erinnert das Ordnungsamt die Eigentümer der Grundstücke daran, dass die an das Grundstück angrenzenden Fahrbahnen und Gehwege je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal wöchentlich, zu säubern sind.
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz und Unkraut, Laub, Schlamm, Unrat und anderen störenden Gegenständen von den Gehwegen, Fahrbahnen und aus den Straßenrinnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Laub egal von welchem Baum es kommt, zu beseitigen ist.
Der Abfall ist sofort gemäß den abfallrechtlichen Bestimmungen zu beseitigen. Er darf insbesondere weder in Straßenrinnen oder Straßeneinläufe gefegt, noch in Gräben geschüttet werden. Es wird gebeten, den Verpflichtungen nachzukommen. Die Straßenreinigungssatzung ist auf Anfrage beim Ordnungsamt der Stadt Brilon erhältlich.
Quelle: Stadt Brilon