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EEG-Novelle 2012 – Photovoltaik Vergütung reduziert

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Mit insgesamt drei EEG-Novellen aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 hat die Bundesregierung Deutschland die Vergütungssätze bei der Nutzung einer Photovoltaikanlage reduziert. Wo Betreiber anfangs noch gute 46 Cent pro Kilowattstunde erhalten haben, bekommen sie heute nur noch 17 Cent ausgezahlt. Ein ähnliches Szenario zeigt sich bei der Solareinspeisung über Freiflächen.

In der ersten Jahreshälfte 2012 bestätigte die Bundesregierung bereits ihr Vorhaben, die Solarförderung und die Vergütung für den Photovoltaik-Strom zu verringern. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler gab zu diesem Vorgehen bekannt, dass vielmehr die Speichertechnologie einer Unterstützung bedarf als die Einspeisung von Solarstrom. Mit Beginn des kommenden Jahres wird es wieder Rückschläge bei der Förderung von Solarstrom geben. Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Förderung für den Bau von Solaranlagen ebenso reduziert werden muss, wie die Preise für die einzelnen Solarpanels sinken. Mit der neuen EEG-Novelle will die Bundesregierung nun einer Überförderung entgegenwirken. Es wird mit einer Kürzung um 20 bis 25 Prozent gerechnet. Denkbar wäre, dass die Förderung von Neuanlagen auf privaten Häusern und Grundstücken bis zum Jahr 2015 komplett eingestellt werden könnte.

Es gibt nach wie vor attraktive Förderprogramme für den Bau einer Photovoltaik-Anlage. Experten raten in diesem Sinne, sich die Förderungen vor einem Ablauf zu sichern. Laut EEG-Novelle von 2012 gibt es für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden ab dem 1. Januar 2013 nur noch 17,02 Cent pro Kilowattstunde bei einer Anlage bis zu 10 kWp. Für Anlagen, die sich nicht auf dem Wohngebäude, sondern auf Außenanlagen befinden, erhalten die Besitzer 11,78 Cent pro Kilowattstunde.

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