Kreis Soest. Der Kreistag hat die Satzung über die Erhebung von Eltern-beiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertages-einrichtungen und Kindertagespflege am 27. September 2012 geändert. Mit dieser Änderung wird eine Gleichstellung von Angeboten in Kindertages-einrichtung und Kindertagespflege auch für Geschwisterkinder unter zwei Jahren erreicht.
Während bereits bisher für Einzelkinder in Kindertageseinrichtungen oder Kinder-tagespflege der gleiche Beitrag zu zahlen ist, galt dieses wegen einer unter-schiedlichen Ermäßigungsregelung für Geschwisterkinder in der Kindertagespflege unter zwei Jahren nicht. Diese Änderung wirkt sich dort auf den Beitrag aus, in denen mehrere Kinder gleichzeitig im Kindergarten und in der Kindertagespflege betreut werden und das Kind in der Kindertagespflege unter zwei Jahre alt ist. Hier steigt der Beitrag ab 1. November 2012. Aktuell sind dieses 24 Fälle mit Geschwisterkindern in der Kindertagespflege unter zwei Jahren bei rund 5000 Betreuungsverhältnissen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.
Quelle: Pressestelle Kreis Soest