Olpe (Stadt)Ratgeber

Warnung vor falschen Inkassoschreiben

So erkennt man betrügerische Abzocke

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Olpe – Immer wieder sorgen falsche Inkassoschreiben für Verunsicherung bei Verbraucher:innen. Derzeit erreichen die Verbraucherzentrale NRW zahlreiche Beschwerden über das vermeintliche Inkassounternehmen “PRO COLLECT AG” mit Sitz in Köln, das einen Betrag in Höhe von 272 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo einfordert. Die Betroffenen werden aufgefordert, ein SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen. Das Unternehmen droht bei Nichtzahlung mit Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen. „Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren, sondern Anzeige bei der Polizei erstatten”, rät die Lennestädter Beratungsstelle für den Kreis Olpe der Verbraucherzentrale NRW. „Grundsätzlich empfehlen wir, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.” Die Beratungsstelle Lennestadt gibt Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennt und worauf bei Inkassoschreiben generell zu achten ist.

Woran erkennt man ein seriöses Inkassounternehmen?

Jedes Inkassobüro muss bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert sein. Ob ein Inkassobüro registriert ist, kann im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche Inkassoschreiben bereits durch typische Merkmale ins Auge, wie zum Beispiel Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll, fehlende Pflichtangaben oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen, die die Betroffenen verunsichern sollen. Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten müssen nachvollziehbar aufgeführt werden. Ein seriöses Inkassobüro setzt zudem eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt ist, zeigt im Detail der interaktive Inkassobrief auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW.

Wie sollte man auf nicht berechtigte Forderungen reagieren?

Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte immer prüfen, ob er dem Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte den Forderungen schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen ansonsten nicht auf das Schreiben reagieren.

Ab wann liegt ein Zahlungsverzug vor?

Entgegen weitläufiger Meinungen kann ein Zahlungsverzug auch ohne vorheriges Mahnschreiben vorliegen, zum Beispiel wenn eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Das Unternehmen muss dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken. Der Zahlungsverzug liegt dann automatisch nach Ablauf der Frist vor.

Worauf muss bei einer berechtigten Forderung geachtet werden?

Rechnungen von Inkassobüros sollten stets sorgfältig geprüft werden. Denn oft sind die Rechnungen überhöht. Wenn das Inkassounternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in Rechnung stellt, müssen diese nicht bezahlt werden. Die Kontrolle der Forderung und der Eingang der Zahlung gehören zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens und sind schon über die Inkassogebühr gedeckt. Diese basiert auf den Preisen und Konditionen, die die Inkassounternehmen mit ihren Auftraggebern vereinbart haben. Die Höhe dieser Kosten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten für die Inkassodienstleister gesetzlich gedeckelt. Macht das Inkassounternehmen Zinsforderungen geltend, muss es detaillierte Angaben zur Berechnung der Zinsen machen. Das heißt, es muss den Zinssatz und den Zeitraum, für den die Zinsen geltend gemacht werden, angeben. Zinsforderungen gegenüber Verbraucher:innen sind laut Gesetz in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins zulässig.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW e.V.

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