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Doppelte Altersvorsorge: Bevorzugtes Belegungsrecht bei Pflegeimmobilien

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Garbsen – Viele Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Doch aufgrund von eingeschränkter Mobilität oder altersbedingten Krankheiten wie Alzheimer benötigen immer mehr Senioren professionelle Pflege im Alter. „Manchmal führt aber auch der Wunsch nach Gesellschaft und Fürsorge die Menschen in ein Pflegeobjekt. Angebote wie Betreutes Wohnen bieten beispielsweise die Möglichkeit, eigenständiges Wohnen und Hilfe von Pflegepersonal zu verbinden. Durch den demografischen Wandel und die damit verbundene Zunahme an Pflegebedürftigen wird es in Zukunft jedoch immer schwieriger sein, einen Pflegeplatz zu garantieren. Nicht zuletzt dadurch wird das Thema Altersvorsorge immer bedeutender”, berichtet Sandro Pawils von der WirtschaftsHaus AG.

Professionelle Fürsorge im Alter

Bei leichten bis mittleren körperlichen oder geistigen Einschränkungen leben pflegebedürftige Personen häufig noch zu Hause und erhalten Unterstützung von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten. Eigenheime oder Mietwohnungen bieten häufig jedoch keine Barrierefreiheit und verfügen zudem oft über kleine Bäder. Dadurch stellt das Hineinfahren mit Gehhilfen oder Rollstühlen eine Schwierigkeit dar. Für einen Pfleger allein bedeutet auch das Heben eines bettlägerigen Menschen eine große Schwierigkeit. Spezielle Techniken und die Hilfe von Kollegen in Pflegeheimen ermöglichen dagegen eine professionelle Fürsorge, die meist nur in dafür ausgerichteten Einrichtungen realisiert werden kann. „Mit dem Erwerb einer Pflegeimmobilie, das heißt einer einzelnen Wohneinheit in einem Objekt, investieren Anleger in Immobilien für ältere und pflegebedürftige Menschen. Gleichzeitig sichern sie sich damit auch für den eigenen Lebensabend ab, da dieses Investment eine soziale Kapitalanlage mit vier bis fünf Prozent Rendite darstellt”, erklärt Sandro Pawils. Mit Pflegeimmobilien sorgen Investoren zudem doppelt für das Alter vor, da die Betreiber der Einrichtungen häufig ein bevorzugtes Belegungsrecht ermöglichen. Dieses Recht garantiert Investoren oder ihren Angehörigen die Option, im Alter in eine der Wohnungen des Pflegeheims, in dem sie ihre Kapitalanlage besitzen, oder in ein anderes Apartment des gleichen Betreibers zu ziehen und dabei eine mögliche Warteliste zu überspringen. Das ist besonders dann interessant, wenn Investoren beispielsweise auch im Alter in einer bestimmten Region wohnen bleiben wollen. „Besteht die Möglichkeit, den Lebensabend doch im Eigenheim zu verbringen, lassen sich Pflegeimmobilien wie Eigentumswohnungen verkaufen, vermieten, verschenken oder vererben”, ergänzt Sandro Pawils abschließend.

Quelle: Borgmeier Public Relations

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