Münster – Mehr als jeder dritte Deutsche besitzt einen Bausparvertrag – aber nicht jeder möchte ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen. „Kein Problem!”, sagt LBS-Kreditexpertin Ulrike Ameis. „Denn die Einsatzmöglichkeiten sind deutlich vielfältiger als den meisten bekannt.” So können auch Mieter in gewissem Rahmen das zinssichere Bauspardarlehen nutzen.
Zunächst bietet der Bausparvertrag die Möglichkeit Eigenkapital anzusparen. Staat und Arbeitgeber helfen sogar dabei, beispielsweise mit der Wohnungsbauprämie und den Vermögenswirksamen Leistungen. Hat der Bausparer die Mindestansparung – meist 40 Prozent der Bausparsumme – und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht, kann er ein Bauspardarlehen erhalten. Das macht ihn unabhängig von den gerade wieder steigenden Hypothekenzinsen. Einzige Bedingung laut dem Bausparkassengesetz: Er muss dieses Darlehen „wohnwirtschaftlich” verwenden, das heißt zur Beschaffung, Erhaltung oder Verbesserung von Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind. Was genau zählt nun aber als wohnwirtschaftliche Maßnahme?
Quelle: LBS Westdeutsche LandesbausparkasseBau und Kauf von Immobilien
Der klassische Verwendungszweck des Bausparvertrags ist das Bauen und Kaufen von Immobilien und Grundstücken. Der Bausparer kann aber auch die Erstbepflanzung des Gartens finanzieren, eine Garage oder sogar ein Wochenendhaus, vorausgesetzt, es ist für dauerhaftes Wohnen geeignet. Ebenso ist es möglich, das Darlehen für die Architektenkosten oder die Deckung der Kaufnebenkosten, wie die Grunderwerbssteuer und Notargebühren zu nutzen, die bis zu fünfzehn Prozent des Kaufpreises ausmachen können.
Modernisierung und Energieeffizienz
Maßnahmen zur Modernisierung, wie ein neues Bad oder ein neuer Anstrich, sind ebenfalls wohnwirtschaftlich, genauso wie alles, was zur Verbesserung des Energiestandards beiträgt: Neue Fenster, eine bessere Dämmung oder die Solaranlage auf dem Dach.
An- und Umbaumaßnahmen
Das Bauspardarlehen kann auch für einen Wintergarten, den Dachausbau oder ein Carport verwendet werden. Wichtig ist nur, dass der wohnwirtschaftliche Verwendungszweck des Bauspardarlehens gegeben ist. Das heißt, die Maßnahme muss fest mit der Immobilie verbunden und ganzjährig nutzbar sein. Während die maßgeschneiderte Einbauküche also als wohnwirtschaftlich gilt, ist das frei stehende Sofa nicht mit dem Bauspardarlehen finanzierbar. Auch Konsumgüter wie Autos sind von der Finanzierung ausgeschlossen.
Entschuldung
Ein weiterer, nicht gleich offensichtlicher Verwendungszweck für den Bausparvertrag ist die Möglichkeit, andere Darlehen für den Wohnungsbau abzulösen. Diese Nutzung ist sinnvoll, wenn der Zinssatz des Bauspardarlehens günstiger ist, zumal Sondertilgungen hier jederzeit möglich sind.
Mieter und Vermieter
Auch für Mieter und Vermieter bietet der Bausparvertrag Verwendungsmöglichkeiten. In Absprache mit dem Vermieter können Mieter das Bauspardarlehen nutzen, um die Wohnung aufzuwerten. So ist sowohl der Austausch der Heizung als auch das Installieren einer Alarmanlage zur Diebstahlsicherung möglich. Bei der LBS West beispielsweise gibt es dafür einen Darlehensrahmen von bis zu … weiterlesen »