Mit technischer Raffinesse für den Denkmalschutz – Die Fluchtweggaupe als zweiter Rettungsweg
Viele Bauherren kennen das Problem, das sich stellt, wenn im Rahmen von Sanierungsarbeiten das Dachgeschoss eines denkmalgeschützten Gebäudes als Wohnraum ausgebaut werden soll. Neben der nötigen Belichtung muss die früher oftmals als Kaltraum genutzte Fläche über ausreichende Fluchtwege verfügen. Während meist zwar eine Haupttreppenanlage vorhanden ist, stellt vor allem die Frage nach einem zweiten Fluchtweg, der aus bauordnungsrechtlichen Gründen dringend notwendig ist, Problempotenzial dar. Dabei gilt zu bedenken, dass der Erhalt der historischen Dachlandschaft mit interessanten Charakteristiken wie spezielle Dachformen oder Aufbauten zu einem wichtigen Teil des Denkmalschutzes gehört. „Nicht immer können große Dachflächenfenster oder Gaupen, auch als Gauben bekannt, die Möglichkeit eines zweiten Fluchtweges bieten. Für diese Fälle braucht es eine individuelle Lösung“, so Tassilo Soltkahn, Architekt und Vorstand der Soltkahn AG. Er entwickelte die sogenannte Fluchtweggaupe und ließ sie durch das Deutsche Patent- und Markenamt schützen.
Bildquelle: SOLTKAHN AGGeniale Idee mit einfacher Handhabung
Bei diesem System lassen sich zwei in Trittstellung gebrachte Stufen über die Traufe hinweg nach außen klappen, sodass sie eine geeignete Rettungsfläche für die Feuerwehr bieten. Die Besonderheit besteht darin, dass die Fluchtweggaupe in geschlossenem Zustand als solche unsichtbar bleibt und damit der ursprüngliche Charakter des Gebäudes keine Beeinträchtigung erfährt. Durch den leichtgängigen Gasdruckfedermechanismus können auch schwächere Personen in einem Notfall die Fluchtweggaupe öffnen. Gleichzeitig generiert Tassilo Soltkahn mit dem Hebelmechanismus eine Netzunabhängigkeit des Systems, das damit ebenfalls so gut wie wartungsfrei ist. Nach außen hin sorgt der klappbare Teil für eine Art Sichtschutz. Aus bautechnischer Sicht ähnelt die Fluchtweggaupe damit einem Balkon. Im Hinblick auf feuertechnische Ansprüche übertrifft die Fluchtweggaupe die Anforderungen, da die zu rettenden Personen im Brandfall bereits von unten gut sichtbar und zudem vor der Rauchentwicklung gut geschützt sind. Wärme- und feuchtschutztechnisch ist die Fluchtweggaupe den Erwartungen ebenfalls gewachsen und für Dachneigungen von 25 bis zu 50 Grad anpassbar. Die benötigte Mindestgröße für Fenster als Rettungswege von 0,9 x 1,2 Meter bleibt mit der Wahrung der Form der Fledermausgaupen erhalten. Auch die Kosten einer solchen Fluchtwegrealisierung unterschreiten den der gängigen Alternativen, wie Feuerleitern. Zudem beeinträchtigt das patentierte System weder optisch noch funktionell das Gebäude und für diese Art des Fluchtweges ist keine Bauartzulassung gemäß Landesbauordnung erforderlich.
Herrenhaus
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