(djd). Die medizinische Versorgung in Deutschland ist allen Unkenrufen zum Trotz auch für gesetzlich Krankenversicherte noch immer gut. Nichtsdestotrotz kommen die Kassen längst nicht für alle Leistungen auf, die man sich im Krankheitsfall wünschen würde. Das beste Beispiel ist die Behandlung durch einen Arzt der Wahl in einem Krankenhaus der Wahl – oder die Unterbringung im ruhigen Ein- oder Zweitbettzimmer. Solche im Zweifelsfall wichtigen Extras kann man sich nur mit einem privaten Ergänzungsschutz sichern. Die Krankenzusatzversicherung kommt aber auch für viele andere Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden – wie etwa die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Dabei handelt es sich um Behandlungen, Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen, die nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung gehören und daher von der Kasse in der Regel nicht bezahlt werden. Was zusätzlich abgesichert werden soll, hängt von den persönlichen Ansprüchen ab.
Zusatzversicherungen bedarfsgerecht abschließen
Viele Behandlungen, Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen gehören nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung und werden daher von der Kasse in der Regel nicht bezahlt.
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Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung etwa von der Barmenia können gesetzlich Versicherte ganz gezielt Lücken im Grundversicherungsschutz schließen. Auf diese Weise können sie sich eine umfassende medizinische Versorgung im ambulanten und stationären Bereich sowie beim Zahnarzt sichern und sich gegen Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit schützen. Interaktiv kann man beispielsweise unter www.barmenia.de herausfinden, welcher Tarif beziehungsweise welche Tarifkombination individuell besonders gut geeignet ist. Der Tarif “Kompakt” etwa enthält Leistungen wie eine Soforthilfe bei schweren Erkrankungen, Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit wie etwa Lasik, Übernahme von gesetzlichen Zuzahlungen, Kinderkrankengeld, Kieferorthopädie und die Kostenerstattung für Kurse der frühkindlichen Förderung. Den günstigen Tarif erhält beispielsweise eine 33-jährige Frau oder ein 33-jähriger Mann für 14,88 Euro im Monat.
Behandlung im Krankenhaus durch den Arzt des Vertrauens
Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich auch durch umfassende Leistungen im ambulanten Bereich ergänzen, etwa mit dem Schwerpunkt Naturheilverfahren oder Vorsorge und Prävention, Sehhilfen oder Auslandsaufenthalte. Mit einer Ergänzungsversicherung für den stationären Bereich kann man sich im Krankenhaus vom Arzt des Vertrauens, etwa vom Chefarzt, behandeln lassen. Die Unterbringung erfolgt im Ein- oder Zweibettzimmer. Eine spezielle Zusatzversicherung schließlich hilft mit Leistungen, wenn man wegen einer schweren Erkrankung im Krankenhaus liegt.
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