(HLC) Wenn sich die Zugvögel auf den Weg gen Süden machen, morgens Nebelfelder über Flüssen und Seen liegen und Tautropfen perlengleich auf Spinnweben glitzern, ist es kein Geheimnis mehr: Die heißesten Tage des Jahres sind vorbei und schon bald hat Väterchen Frost die Natur wieder fest in seinem Griff. Damit der Frust über das Wetter draußen nicht allzu groß wird, sollte es drinnen gemütlich warm sein. Doch das funktioniert nur mit einer optimal eingestellten Heizungsanlage.
Herbst und Winter werden kuschelig, wenn die Heizung gut in Schuss ist. Voraussetzung dafür ist eine regelmäßige Wartung durch den Heizungsfachmann, der alle Komponenten überprüft und gegebenenfalls notwendige Reparaturen und Einstellungen vornimmt. Der hydraulische Abgleich etwa lässt sich ganz unkompliziert durchführen. Dazu ermittelt der Experte zunächst den Wärmebedarf der einzelnen Räume, um anschließend zu bestimmen, wie viel Wasser die jeweiligen Heizkörper benötigen. Entsprechend dieser Werte wird die Heizungsanlage exakt eingestellt.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Während der Wohnkomfort spürbar steigt, weil sich die Wärme gleichmäßig verteilen kann, sinken Energieaufwand und Heizkosten. Das freut nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt, denn weniger Energieverbrauch bedeutet zugleich einen geringeren CO2-Ausstoß. Doch woran lässt sich erkennen, ob ein hydraulischer Abgleich sinnvoll ist? Fließ- und Pfeifgeräusche in den Heizkörpern deuten darauf hin, dass Wärme ungleichmäßig verteilt wird. Zudem ist ein Abgleich ratsam, wenn die Heizkörper, die sich nah bei der Heizungsanlage befinden, schnell warm werden, während die, die entfernter liegen, dazu deutlich länger brauchen oder sich gar nicht richtig erwärmen. Geradezu unumgänglich ist der hydraulische Abgleich übrigens beim Einbau eines neuen Heizgerätes. Wird dieses hydraulisch abgeglichen, erhöht sich die Einsparung um über 50 Prozent. Apropos sparen: Der Bund fördert neben dem hydraulischen Abgleich auch den Thermostatwechsel und den Austausch alter Heizungspumpen mit einem Anteil von bis zu 30 Prozent auf den Netto-Rechnungsbetrag.
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