Berlin – Grundstückserwerb und Bauleistung mit garantiertem Fertigstellungstermin – Bauträger nehmen dem Bauherrn viel Arbeit ab. Verläuft alles reibungslos, kann diese Entscheidung goldrichtig gewesen sein. Ist das allerdings nicht der Fall, können die rechtlichen und finanziellen Folgen gravierend sein. Was Häuslebauer tun können, um im Falle einer Insolvenz ihres Bauträgers abgesichert zu sein, erklärt Rechtsanwältin Petra Symosek von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht).
„Bauherren sollten auf erfahrene Bauträger mit zufriedenen Kunden und guter Bonität setzen“ so Symosek. Außerdem sollte nichts unterschrieben werden, was man nicht bis ins Detail versteht. „Ziehen Sie vor Vertragsabschluss einen spezialisierten Anwalt zu Rate und legen diesem den Bauträgervertrag zur Prüfung vor. Die Kosten sind geringfügig,“ sagt Symosek. „Insbesondere im Verhältnis zur Bausumme, die auf dem Spiel steht.“
Nach Baubeginn sollten Bauherrn den Fortschritt genau beobachten und wachsam sein. „Es gibt verschiedenen Anzeichen, die auf eine Krise hindeuten können. Typisch seien Baustillstand, Störungen des Bauablaufs, schlechte Erreichbarkeit oder Terminverschiebungen unter Ausflüchten,“ warnt Symosek. „Auch bei Wechsel oder Insolvenz des Haupt- oder Generalunternehmers, Sitzverlegung, Geschäftsführerwechsel und Änderungen des Firmennamens ist Vorsicht geboten. Spätestens beim Versuch vereinbarte Zahlungskonditionen zu ändern (Ratenzahlung zu ihren Lasten oder Abschlagszahlungen auf ein anderes Konto) sollten die Alarmglocken läuten“ mahnt Rechtsanwältin Symosek.
Rechtlicher Schutz ergänzt wachsame Baubeobachtung
„Bei Erwerb eines Grundstückes bieten der Notarvertrag und die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) für den Insolvenzfall Schutz. Der Notar achtet darauf, dass die Vorschriften der MaBV eingehalten werden und die MaBV enthalten Schutzvorschriften für Bauträgerkunden. Im Insolvenzfall ist damit entweder das Grundstückseigentum (inkl. Baustelle) abgesichert oder, wenn der Vertrag rückabgewickelt wird, die Rückzahlung des bereits gezahlten Geldes.
Problem erkannt, Experten einschalten
Stehen die Zeichen schlecht und Sie möchten sich informieren, ob Ihr Bauträger einen Insolvenzverwalter beauftragt hat oder nicht, können Sie dies auf der Homepage www.insolvenzbekanntmachung.de. Sollte Ihr Bauträger dort gelistet sein, rät Symosek sofort einen Anwalt einzuschalten: „Als Kunde kämpfen sie immer an zwei Fronten: Gegen den Insolvenzverwalter und die Bank des Bauträgers. Damit Ihre Interessen professionell vertreten werden, keine Formfehler passieren und auf Augenhöhe verhandelt wird, sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten.“ Im nächsten Schritt, so Symosek, „sollten sie unbedingt einen Sachverständigen den Baustand prüfen lassen.“
Selbst weiterbauen oder rückabwickeln?
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann Ihr Anwalt handeln. „Er fordert den Insolvenzverwalter auf, zu erklären, ob die Bauträgerverträge erfüllt werden oder nicht. Ist der Bauträger pleite und beide Vertragspartner (also Bauträger und Erwerber) haben noch Leistungen zu erbringen, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob die laufenden Verträge aus den Mitteln … weiterlesen »