Ratgeber

Mit dem Erbe Gutes tun, aber wie?

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Noch nie zuvor wurde in unserem Land so viel Vermögen vererbt. 3,1 Billionen Euro werden in Deutschland bis 2024 weitergegeben, rechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge in einer aktuellen Studie. Wer soll den Wohlstand erben? Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Immer mehr möchten mit ihrem Erbe nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen. Sie wollen etwas an die Gesellschaft zurückgeben, dafür sorgen, dass etwas von dem bleibt, was ihnen zeitlebens wichtig war. Die repräsentative GfK-Studie „Gemeinnütziges Vererben in Deutschland“ (siehe PDF anbei) zeigt: Bereits jeder zehnte Deutsche über 60 Jahre würde mit seinem Erbe auch einen guten Zweck unterstützen, bei den Kinderlosen ist es sogar jeder dritte. Viele wissen jedoch nicht, wie?

Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss aus 23 namhaften gemeinnützigen Organisationen hat sich in den letzten fünf Jahren ihres Bestehens zur vielgefragten Expertin in allen Belangen rund ums Testament und des gemeinnützigen Vererbens entwickelt. Sie gibt Orientierungshilfe und grundlegende Tipps, wie ein Testament formal gestaltet werden muss, damit es gültig ist und wie es so gestaltet werden kann, dass es die wichtige Arbeit gemeinnütziger Organisationen unterstützt. Zudem vermittelt die Initiative kompetente Ansprechpartner, wie Fachanwälte und Kontakt zu gemeinnützigen Organisationen.

Sie empfiehlt potentiellen Erblassern, sich frühzeitig Gedanken über den Nachlass zu machen und sich zu informieren, auch und gerade, wenn im Testament gemeinnützige Organisationen bedacht werden sollen. Hilfe bieten Profis, wie Anwälte, Mediatoren und die Organisationen selbst.

Gemeinnützige Organisationen

Interessierten, die gemeinnützig vererben möchten, rät die Initiative, den persönlichen Kontakt zu in Frage kommenden Organisationen zu suchen. Viele bieten regelmäßige Informationsveranstaltungen über ihre Aktivitäten und auch ganz konkret zu Testamenten an. Zudem können in persönlichen Gesprächen Vorstellungen über beispielsweise die konkrete Verwendung des Nachlasses besprochen werden oder auch Themen, wie die Haushaltsauflösung oder Grabpflege. Zudem verfügen die Organisationen zunehmend über eigene Anwälte, die bei der Testamentsgestaltung beraten.

Anwälte

In der Regel sind Anwälte oder Notare die ersten Ansprechpartner, zu finden zum Beispiel über die Webseite der Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Bei einem Anwalt bekommt man das juristische Know-how, um die künftigen Regelungen so zu formulieren, dass keine Unklarheiten entstehen und den Erben rechtliche Streitigkeiten erspart bleiben.

Mediatoren

Schon so manche Familie erlebte Überraschungen bei der Testamentseröffnung oder reagierten Angehörige verständnislos auf die Entscheidungen des Erblassers. Gleichsam zeigt die Erfahrung aus tausenden Gesprächen der Initiative, dass es Erblassern wichtig ist, ihr Anliegen verstanden und unterstützt zu wissen. Daher rät die Initiative auch hier, schon zu Lebzeiten innerhalb der Familie über das … weiterlesen »

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