Der Schritt in die Selbstständigkeit stellt für viele Menschen in Deutschland eine große Herausforderung dar. Denn es müssen nicht nur eine Vielzahl von unternehmerischen Entscheidungen getroffen und bürokratische Verpflichtungen erledigt werden, sondern auch verschiedene Steuerverpflichtungen nachgegangen werden. Denn für eine unternehmerische Tätigkeit als Selbstständiger gibt es einige Steuerabgaben zu beachten. Neben der Einkommenssteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer können abhängig von der Rechtsform eines Unternehmens auch die Körperschaftsteuer anfallen. Viele Existenzgründer machen leider den großen Fehler sich vor der Selbstständigkeit nicht ausreichend über ihre Steuerpflichten zu informieren. Die Folgen sind hohe Bußgelder und Steuernachzahlungen, die im schlimmsten Fall das Ende der Selbstständigkeit bedeuten und zu finanziellen Engpässen führen können. Demnach gilt es sich ausreichend über die Steuerabgaben für Selbstständige zu informieren. So haben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über alle Steuerverpflichtungen für Existenzgründer zusammengefasst. Auf diese Weise gelingt es einige häufige Fehler zu vermeiden und den Start in die Selbstständigkeit ohne Probleme zu meistern.
Steuerabgaben für Selbstständige
Alle Umsätze und Gewinne, die mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen, müssen versteuert werden. Dabei können sich die Steuerverpflichtungen je nach Rechtsform eines Unternehmens deutlich voneinander unterscheiden. So gilt es sich bereit vor der Selbstständigkeit mit dem Thema ‚Steuerabgaben‘ umfassend auseinanderzusetzen. Dabei ist es für viele frischgebackene Existenzgründer nicht selten zu verwirrend welche Steuerabgaben als Selbstständiger zu entrichten sind.
Gewerbesteuer richtet sich nach Unternehmensstandort
Die Gewerbesteuer betrifft alle Selbstständigen, die ein eigenes Gewerbe, einen Betrieb oder ein Unternehmen führen. Einzig Existenzgründer in der Landwirtschaft und einige freiberufliche Tätigkeiten werden von der Gewerbesteuer befreit. Somit sind nahezu alle Unternehmen und Einzelunternehmer in Deutschland von der Gewerbesteuer betroffen. Dabei wird die Gewerbesteuer von der Gemeinde erhoben, in der ein Existenzgründer seiner selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Um viel Geld bei der Gewerbesteuer zu sparen, kann es sich demnach lohnen den perfekten Standort für das eigene Unternehmen zu finden. Denn die Unterschiede für die Höhe der Gewerbesteuer können sich regional stark voneinander unterscheiden.
Einkommenssteuer für alle Selbstständig zu entrichten
Alle Personen in Deutschland, die in der Selbstständigkeit Gewinne erzielen müssen eine Einkommenssteuer zahlen. Personengesellschaften wie ein Kaufmann, ein Einzelunternehmer, eine GbR oder eine OHG müssen dabei nur Einkommenssteuer auf den Gewinn zahlen, den sie zu Teilen vom Unternehmensgewinn bekommen. Selbstständige, die Verluste erwirtschaften, müssen keine Einkommenssteuer zahlen. Ebenso gibt es einen Grundfreibetrag auf die Einkommenssteuer von Selbstständigen, der jährlich angepasst wird. Aktuell liegt der Grundfreibetrag auf die Einkommenssteuer bei 9.408 Euro.
Körperschaftsteuer für juristische Tätigkeiten als Selbstständiger
Anstatt der Einkommenssteuer müssen juristische Personen die Körperschaftsteuer zahlen. Dabei fällt die Körperschaftsteuer für alle Gewinne an, die in einer Kapitalgesellschaft wie einer AG oder einer GmbH erwirtschaftet werden. Dabei unterscheidet sich die Körperschaftsteuer in zwei Bereich: der Steuerpflicht für Unternehmenssitze in Deutschland und dem Ausland. Für alle inländischen Unternehmen gibt es eine uneingeschränkte Pflicht zur Abgabe der Körperschaftsteuer. Befindet sich die Geschäftsleitung jedoch im Ausland spricht man von einer beschränkten Steuerpflicht der Körperschaftsteuer. Seit dem Jahr 2010 beträgt die Höhe der Körperschaftsteuer auf alle Gewinne und Umsätze eines Unternehmens aus dem juristischen Bereich 15 Prozent.