Ratgeber

Wer zahlt, wenn ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt

ARKM.marketing

Köln – In vielen Teilen Deutschlands herrschen derzeit, vor allem nachts, Minustemperaturen. Kälte und Frost setzen aber nicht nur den Menschen, sondern auch Wasserrohren zu. Die Gefahr für einen Wasserrohrbruch steigt. Aber wer zahlt eigentlich, wenn ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt?

Die Heizkörper bleiben kalt, der Wasserdruck ist frappierend gering und aus den Leitungen fließt kaum noch Wasser. Die Anzeichen sind klar: Irgendwo muss eine Leitung gebrochen sein. Ein Wasserschaden in der Wohnung kann schnell Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro verursachen. Jährlich zahlen die Versicherer nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) deutschlandweit mehr als zwei Milliarden Euro zur Begleichung der Schäden.

Schäden vorbeugen und erkennen

Neben altersbedingten Abnutzungserscheinungen ist Kälte eine große Gefahr für Heizrohre. Gerade im Winter, wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt, ist die Gefahr für einen Wasserrohrbruch deutlich erhöht. Gefriert Wasser in den Heizrohren, vergrößert sich das Volumen um neun Prozent. Der Druck in den Rohren steigt, es bilden sich Risse, das Rohr platzt.

Dabei muss der Verbraucher mit einfachen Maßnahmen vorbeugen, damit der Versicherungsschutz gewährleistet bleibt. Grundvoraussetzung für unversehrte Rohre ist vor allem eines: Heizen. In den Räumen darf es nicht kälter als zehn Grad Celsius werden. Ratsam ist es aber ohnehin, eine Grundtemperatur von 16 Grad Celsius nicht zu unterschreiten, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Auch wenn Gebäude gut gedämmt sind, reicht die Schneeflocken-Stellung am Heizkörper nicht aus, um die Leitungen vor dem Einfrieren zu schützen. Daher gilt: Das Ventil nie vollständig zudrehen. Die sogenannte Frostschutz-Stellung sichert nämlich nur den Heizkörper selbst, verhindert aber nicht, dass Rohrleitungen vereisen.

Besondere Achtsamkeit gilt bei Räumen, die nur unregelmäßig genutzt und beheizt werden – etwa Gästezimmer, Keller- und Abstellräume, Ferienwohnungen oder Immobilien, die zum Verkauf stehen. „Gerade bei unbewohnten Gebäuden bestehen zusätzliche Sicherheitsvorschriften”, erklärt Gothaer Expertin Martina Susenberger. „Der Versicherungsnehmer muss diese Gebäude ausreichend häufig kontrollieren sowie dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.”

Verbraucher sind mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gut geschützt

Kommt es trotz Einhaltens aller Sicherheitsvorschriften zu einem Wasserschaden, sind Verbraucher mit einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gut abgesichert. „Das gesamte Inventar wie Möbel, Gardinen, Schrankinhalte oder Elektrogeräte sind durch die Hausratversicherung geschützt”, erklärt Susenberger. „Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude auf und übernimmt die Reparaturkosten für die Rohrbruchbeseitigung sowie frostbedingte Bruchschäden an Heizkörpern.” Um die Schadenregulierung bei der Versicherung zu beschleunigen, sollten Verbraucher den Umfang des Schadens auf Fotos dokumentieren und der Versicherung möglichst schnell melden. Danach werden alle notwendigen Schritte von der Versicherung eingeleitet.

Wasserschaden … weiterlesen »

ARKM.marketing

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@arkm.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"