Kreis Siegen-Wittgenstein – Besuche in Senioren- und Pflegeeinrichtungen nur nach Anmeldung. Einrichtungen im Kreis bereiten sich auf Lockerung des Besuchsverbots vor.
Das NRW-Gesundheits- und Sozialministerium wird zum Muttertag, Sonntag, dem 10. Mai, die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufheben. Diese Nachricht sorgt derzeit bei vielen Angehörigen von Pflegeheimbewohnern für Freude und Erleichterung. Endlich wieder die Liebsten sehen, mit Ihnen persönlich sprechen, statt zu telefonieren. Das ist ab Sonntag rechtlich wieder möglich.
Die Aufhebung der Besuchsverbote geht aber mit strengen Hygienevorgaben und Besuchsregeln einher. Diese Auflagen in so kurzer Zeit sachgerecht und verantwortungsvoll umzusetzen – für viele Pflegeeinrichtungen im Kreis eine Mammutaufgabe. Die Träger bitten daher um Nachsicht und Zurückhaltung. „Dadurch, dass die Landesregierung eine ‚Aufhebung‘ des Besuchsverbots für Sonntag angekündigt hat, ist eine hohe Erwartung erzeugt worden. Es handelt sich aber lediglich um Lockerungen, denn Besuche können nur unter strengen Auflagen realisiert werden“, so Landrat Andreas Müller.
Die Heimaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein weist deshalb Personen, die am kommenden Sonntag, einen Besuch bei Angehörigen planen, darauf hin, sich unbedingt vorher telefonisch oder im Internet bei der jeweiligen Einrichtung anzumelden bzw. zu informieren. Besuche ohne vorherige Anmeldung werden nicht möglich sein.
„Uns ist bewusst, dass es jetzt an der Zeit ist vereinzelte Besuche wieder zu ermöglichen. Wir weisen aber auch darauf hin, dass die nach wie vor geltenden Schutzbestimmungen die Anzahl von Besuchern pro Einrichtung deutlich begrenzt. Die Träger halten sich bei allen Maßnahmen streng an die vom RKI vorgegebenen Empfehlungen“, erklärt Ute Heyde von der Heimaufsicht.
Die Einrichtungen können daher nicht gewährleisten, dass am Muttertag wirklich alle gewünschten Besuche stattfinden können. Jeder einzelne Besuch muss aufwändig organisiert und registriert werden.
Die Träger der Pflegeeinrichtungen bitten daher um Rücksicht und appellieren an die Angehörigen von Besuchen direkt am Muttertag soweit es geht abzusehen. Wenn überhaupt sollten Pflegeheimbewohner erst einmal nur von der wichtigsten Kontaktperson besucht werden. Die Einrichtungen brauchen Zeit sich auf die neue Situation einzustellen und die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Ein Besucheransturm am Muttertag würde die Kapazitäten vieler Einrichtungen an ihre Grenzen bringen und nicht zuletzt auch die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen gefährden.
Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein