Siegen-Wittgenstein – Erste Coronainfizierte in Siegen-Wittgenstein genesen. Ab Montag gilt Versammlungsverbot für Gruppen mit mehr als 2 Personen.
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
Vor diesem Hintergrund appelliert Landrat Andreas Müller noch einmal an alle Bürger in Siegen-Wittgenstein, Kontakte zu Menschen außerhalb der eigenen Familie auf ein absolutes Minimum zu reduzieren: „Es ist nicht leicht, Abstand zu Menschen zu halten, denen man eng verbunden ist. Aber in dieser Ausnahmesituation ist die Vermeidung von sozialen Kontakten der einzige Weg, Menschenleben zu bewahren!“
Deshalb soll auch zu allen Personen außerhalb der eigenen Familien ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden, so die dringende Empfehlung.
Zur Einhaltung der neuen Verordnung weist das Land die örtlichen Ordnungsämter an, „die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen“, heißt es seitens der Landesregierung.
Neu ist, dass Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann, jetzt untersagt sind. Dies betrifft dann auch Friseure, Nagelstudios, Tätowierer und Massagesalons.
Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
Therapeutische Berufe, insbesondere Physio- und Ergotherapie, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind – insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal. Unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.
Erste Coronainfizierte in Siegen-Wittgenstein genesen
Übers Wochenende sind im Kreisgesundheitsamt neun neue positive Testergebnisse eingegangen. Darunter ist ein Kind aus Bad Berleburg, aus dem Umfeld der infizierten Lehrerin.
Ein Mann und eine Frau aus Freudenberg, beide über 60 Jahre alt, haben sich auf Gran Canaria infiziert.
Eine Frau um die 40 aus Hilchenbach hatte genauso wie ein Mann um die 30 aus Netphen und weiterer Mann Mitte 50 aus Wilnsdorf hier vor Ort Kontakt zu (unterschiedlichen) infizierten Personen.
Eine Seniorin aus Netphen hat sich in Italien mit dem Coronavirus infiziert.
Ein Mann Mitte 40 aus Siegen hat sich in Österreich infiziert. Zudem wurde eine Frau um die 50 aus Siegen positiv getestet. Hier ist der Übertragungsweg noch nicht geklärt.
Angaben zum Infektionsort bzw. -weg geben den Kenntnisstand wider, soweit er vom Kreisgesundheitsamt ermittelt werden konnte. Erfreulich ist, dass eine Seniorin aus Siegen als genesen aus der Überwachung durch das Kreisgesundheitsamt entlassen werden konnte.
Bereits seit Mittwoch hat sie keinerlei Symptome mehr. Damit kann sie jetzt am Ende der 14-tägigen Quarantäne die häusliche Isolierung verlassen.
Berücksichtigt man diese Genesung gibt es aktuell 47 Personen in Siegen-Wittgenstein, die bestätigt mit dem Coronavirus infiziert und erkrankt sind.
Infohotline
Die Corona-Infohotline des Kreises ist ab Montag wieder von 8:00 bis 20:00 Uhr unter 0271 333-1120 zu erreichen. Insgesamt scheinen sich die Menschen in Siegerland und Wittgenstein aktuell überwiegend gut informiert zu fühlen. Denn die Zahl der Anrufer an der Hotline ist im Laufe der Woche Tag für Tag zurückgegangen. Der vergangene Montag, 16. März, war mit 626 Telefonaten der bisher anruferstärkste Tag überhaupt. Am Samstag gingen dann noch 68 Anrufe bei der Hotline ein, am Sonntag 51.
Sinnvolles Verhalten auch ohne Test möglich
Einige der Anrufer wollten sich nach dem Ergebnis ihres Coronatestes erkundigen. Hier bittet das Kreisgesundheitsamt um Geduld und verweist noch einmal darauf, dass die Zeiten, bis die Testergebnisse eingehen, immer länger werden. Sieben Tage sind inzwischen keine Seltenheit mehr.
Deshalb ist der Wunsch von einigen Anrufern, unbedingt getestet werden zu wollen, für Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes, zwar menschlich nachvollziehbar, aus medizinischer Sicht aber nicht sinnvoll: „Jeder, der das Gefühl hat, mit dem Coronavirus infiziert sein zu können, sollte für 14 Tage alle sozialen Kontakte meiden, Abstand von anderen Menschen halten und sich am besten zu Hause isolieren“, so Dr. Grabe: „Nichts anderes ordnen wir für den Zeitraum an, in dem eine Person auf ihr Testergebnis wartet, und die gleiche Maßnahme gilt auch, wenn ein positives Testergebnis vorliegt.“ Sollten die Symptome einer Grippeerkrankung so schwer sein, dass ärztliche Behandlung erforderlich ist, dann muss natürlich ein Arzt kontaktiert werden, völlig egal ob ein Coronatest gemacht wurde oder nicht, betont Dr. Grabe.
Flächendeckende Tests von jedem, der das möchte, machen keinen Sinn und würden das Gesundheitssystem sprengen, erläutert der Leiter des Kreisgesundheitsamtes noch einmal: Deshalb hält sich das Kreisgesundheitsamt auch nach wie vor an die Empfehlungen des Robert Koch Instituts: Getestet werden ausschließlich Personen, die Symptome zeigen und Kontakt zu einem bestätigt Infizierten hatten oder aus einem Risikogebiet zurückgekommen sind.
„Wer verantwortungsbewusst handelt, zieht sich zuhause zurück, sobald er den Verdacht hat, mit dem Coronavirus infiziert sein zu können“, unterstreicht deshalb auch noch einmal die Kreisverwaltung. Nichts anderes haben auch alle Maßnahmen zum Ziel, die in den vergangenen Tagen bereits angeordnet wurden und mit dem Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen jetzt noch einmal ausgeweitet werden.
Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein