Siegen-Wittgenstein – Auch in der jüngsten gerichtlichen Auseinandersetzung um eine Baugenehmigung für Windkraftanlagen hat ein Gericht die Entscheidungen des Kreises Siegen-Wittgenstein bestätigt. Die 2015 erteilten immissionsschutzrechtlichen Baugenehmigungen für drei Windräder auf dem Knippen sind rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht Arnsberg in seinem jetzt ergangenen Urteil im Hauptsacheverfahren. Landrat Andreas Müller hat dieses Urteil erfreut zur Kenntnis genommen, ist es für ihn doch ein weiterer Beleg für die fachlich hervorragende Arbeit, die in den zuständigen Behörden des Kreises geleistet wird: „Wenn es um den Bau von Windkraftanlagen geht, werden die Diskussionen oft hoch emotional geführt“, so der Landrat: „Für mich als Leiter der Kreisverwaltung ist es aber wichtig, die Sachfragen im Blick zu behalten und ausschließlich geltendes Recht anzuwenden – auch wenn das Ergebnis nicht immer jedem gefällt“, sagt Müller: „Dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine höchst professionelle Arbeit leisten, haben uns Gerichte immer wieder bestätigt. In allen Verfahren um die Genehmigung von Windkraftanlagen wurde bisher unsere Rechtsauffassung am Ende immer bestätigt, egal, ob wir eine Baugenehmigung erteilt oder diese verweigert haben“, betont der Landrat.
So hat die Kreisverwaltung z.B. den Bau von Windrädern bei Bad Berleburg-Arfeld genauso abgelehnt wie im Bereich von Siegen-Volnsberg bzw. -Breitenbach. In beiden Fällen haben Gerichte die Ablehnungen bestätigt. Genauso wie die erteilte Genehmigung für den Bau von Windkraftanlagen bei Erndtebrück-Benfe. Hier wartet der Kreis allerdings noch auf einen Revisionsantrag der Bundeswehr. Auch die Baugenehmigungen für Windräder bei Bad Laasphe-Fischelbach hielten der gerichtlichen Überprüfung stand. Von dieser Baugenehmigung macht der Investor allerdings derzeit keinen Gebrauch, weil er neue Anträge für veränderte Anlagen einreichen möchte. In vielen anderen Fällen ist es dagegen nie zu Gerichtsverhandlungen gekommen.
„Mir ist wichtig, dass die unter meiner Verantwortung durchgeführten Genehmigungsverfahren dem gelten Recht entsprechen, ordnungsgemäß und unter rechtmäßiger Abwägung aller – oft auch gegensätzlichen – Interessen durchgeführt werden. Bisher haben uns Gerichte dies in allen Fällen bestätigt. Das ist durchaus auch ein Grund, ein wenig stolz zu sein. Denn ein besseres Zeugnis für tadellose Arbeit kann man sich eigentlich nicht wünschen!“, betont Andreas Müller – der seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese durchaus schwierige Arbeit dankt!
Gleichzeitig bedauert Müller, dass von Windkraftgegnern zuweilen immer wieder sehr aggressive Töne zu hören sind, die die inhaltliche Auseinandersetzung mit persönlichen Angriffen verbinden und die für eine funktionierende Demokratie unerlässliche Kompromissbereitschaft vermissen lassen. So hat in der Auseinandersetzung um den Knippen der Vorsitzende der Naturschutzinitiative (NI) mit Sitz in Quinbach im Westerwald, Harry Neumann, immer wieder öffentlich Kritik an der Arbeit der für Immissions- und Naturschutz zuständigen Behörden des Kreises geübt und ihnen sogar Rechtsbruch vorgeworfen. Auch Michael Wäschenbach, Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtages, hat offen Stellung gegen den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein bezogen und ihm vorgeworfen, seine Behörden hätten nicht alle Unterlagen in das Genehmigungsverfahren einbezogen. Zudem hatte Wäschenbach den Investoren unternehmerische Arroganz und rücksichtsloses Vorgehen vorgeworfen.
„Man kann inhaltlich jederzeit anderer Meinung sein. Dies aber mit solch absurden Vorwürfen zu verbinden schadet unserer Demokratie und untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen. Gerade von Mitgliedern in Parlamenten erwarte ich hier ein anderes Verhalten“, so Müller.
Dass die Vorwürfe von Neumann und Wäschenbach völlig unbegründet sind, kann jeder nun in der 70-seitigen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg nachlesen: Die erteilte Genehmigung leide weder an einem absoluten Verfahrensfehler, noch gebe es materiell-rechtliche Bedenken, die gegen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung sprechen würden. Von der Genehmigungsbehörde wären alle artenschutzrechtlichen Leitfäden berücksichtigt worden. Und die vom Investor vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen etwa zu Fragen des Natur- und Artenschutzes, zu Schallprognosen oder zu optischen Wirkungen wären allesamt leitfadenkonform erarbeitet worden und bildeten eine tragfähige Grundlage für die rechtmäßig getroffenen Genehmigungsentscheidungen.
„Wir sind als Kreisverwaltung in keinem Fall für oder gegen den Bau einer einzelnen Windkraftanlage an einem bestimmt Ort – wir sind Genehmigungsbehörde. Alle unsere Fachbehörden z.B. für Immissionsschutz, Natur und Landschaft, Bodenschutz oder den Gewässerhaushalt müssen sich in ihren Entscheidungen frei von Emotionen und Ideologien ausschließlich vom geltenden Recht leiten lassen“, fasst Landrat Andreas Müller noch einmal zusammen: „Das haben uns die Gerichte in allen Streitfällen bislang auch immer wieder bestätigt– und das tut durchaus gut!“
Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein