Siegen-Wittgenstein – Am Montag (23.03.2020) sah sich die Polizei mit mehreren Einsätzen im Zusammenhang mit dem wegen des Corona-Virus verhängten Kontaktverbot konfrontiert. In den späten Nachmittagsstunden kontrollierten Polizisten mehrere Personengruppen, im Altkreis Siegen, die sich in der Öffentlichkeit zusammenfanden. Die jungen Leute, die den Altersgruppen der „Teens“ und „Twens“ angehören, trafen sich in ihrer Freizeit. Die einen wollten zu einem Schnellrestaurant, andere tranken Alkohol in der Öffentlichkeit oder besetzten Fahrzeuge mit mehreren Personen.
Durch ihre Zusammenkünfte verstießen sie gegen eine seit Montag geltende Rechtsverordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die der Verbreitung des Corona-Virus entgegen wirken soll. Diese enthält ein Kontaktverbot, das Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen untersagt. Davon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie und Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Die Polizei wird diese Regelungen konsequent durchsetzen.
Die junge Leute wurden nach Hause geschickt. Sie erwartet ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Dieses sieht bei Verstößen Geldbußen bis zu einer Höhe von 25.000,- Euro oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe vor.
Die Polizei appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger das Kontaktverbot einzuhalten: Unterbrechen Sie die Infektionskette! Meiden Sie Kontakte außerhalb des Erlaubten!
Quelle: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein