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NI – ungenehmigtes Lager für Abfälle

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Kreuztal-Krombach – Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat sich in die Auseinandersetzung um einen Erdwall im Kreuztaler Ortsteil Krombach eingeschaltet. Die fragwürdige Gestattung dafür ist unter Umgehung der Beteiligung der Umweltschutzverbände in einer Art „Geheimverfahren“ erteilt worden. Dort sind ca. 30.000 m³ auf einer mehrere Fußballfelder großen Fläche und auf einer weiteren Halde mit einem Volumen von ca. 15.000 m³ am Ortsrand aufgeschüttet worden. Nach den Angaben der Eigentümerin der Grundstücke ‑ der Krombacher Brauerei ‑ soll das Material in längstens fünf Jahren dort vollständig wieder entfernt werden, um es auf den umliegenden Grundstücken vor ihrer Bebauung zu verteilen.

Bei dem Material handelt es sich um mineralische Abfälle, die im Rahmen einer Baumaßnahme einer Vertriebsgesellschaft der Brauerei aus dem ehemaligen Grundstück der Fa. Arbes in Krombach ausgehoben wurden. Obwohl eine länger als ein Jahr dauernde Zwischenlagerung solcher Materialien nur nach Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zulässig ist, hat die dafür unzuständige Stadt Kreuztal eine baurechtliche Genehmigung erteilt. Diese Genehmigung enthält trotz anderslautender Bekundungen der Behörden keine Nebenbestimmungen zur umweltrechtlichen Überwachung der Schüttungen. Die Kreisverwaltung hat keine Notwendigkeit gesehen, die Maßnahme in Hinblick auf den Grundwasserschutz in einem Verfahren auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu prüfen und begleitende Untersuchungen anzuordnen, die gewährleistet hätten, dass nur unbelastetes Material dorthin verbracht werden durfte.

Das ehemalige Arbes-Gelände soll in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wochenlang mit möglicherweise schadstoffbelasteten Bergbauabfällen der Gruben Silberardt, Heinrichssegen und Victoria aufgeschüttet worden sein, um den damals sumpfigen Untergrund zu stabilisieren. Die untersuchten Mischproben des von dieser Baustelle nicht direkt zu einer Deponie verbrachten Aushubs, die der Stadt bei Beantragung der Baugenehmigung vorgelegt worden sind, weisen teilweise Überschreitungen von Schadstoffwerten für Sulfat, Blei und PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) auf. Bei diesem Befund kann es sich unseres Erachtens nicht um unbelasteten Bodenaushub handeln. Das Material hätte schon deshalb nicht einfach ohne Abdeckung in der freien Landschaft gelagert werden dürfen.

Als Anwalt der Natur stört sich der Umweltverband NI vor allem massiv daran, dass die Lagerung nicht nur von einer unzuständigen Behörde, sondern auch offensichtlich in einem völlig intransparenten Verfahren gestattet wurde. Denn eine hier erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Langzeitlagern für Abfälle dürfte nur nach Durchführung eines Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden. Alle Bürger und die Umweltverbände hätten dabei die Möglichkeit, Einsicht in sämtliche Antragsunterlagen zu nehmen und Stellungnahmen dazu abzugeben. Bei Zwischenlagern mit einer Gesamtkapazität von 25.000 t und mehr hätte außerdem eine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen müssen. Die Betreiberin muss dazu Unterlagen und Gutachten vorlegen, aus denen sich ergibt, dass die Maßnahme keine nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Grundwasser, geschützte Arten, Landschaft etc. haben kann.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat die Stadt Kreuztal deshalb über das von ihr eingeschaltete Anwaltsbüro aufgefordert, die Baugenehmigung zurückzunehmen. Sollte das nicht bis zum 28.02.2020 geschehen sein, wird sie vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg Anfechtungsklage nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz gegen die rechtswidrig erteilte Baugenehmigung erheben.

Außerdem hat die NI die für die Genehmigung von Langzeitlagern für Abfälle zuständige Bezirksregierung Arnsberg als obere Umweltschutzbehörde aufgefordert, das illegale Zwischenlager mit sofortiger Wirkung stillzulegen und die unverzügliche Beseitigung des Erdaushubs anzuordnen. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg, die sich bisher zu dem Vorgang nicht geäußert hat, über den 06.03.2020 hinaus untätig bleiben, wird die Naturschutzinitiative (NI) gegen das Land NRW Verpflichtungsklage auf Tätigwerden erheben, damit die im nationalen Recht vorgesehenen, geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass ein Plan oder ein Projekt ohne die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschriebene Vorprüfung durchgeführt werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat den nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannten Umweltverbänden kürzlich auch das Recht zugestanden, die Behörden durch die Verwaltungsgerichte zur Anordnung von entsprechenden Maßnahmen zu verpflichten. Die Behörden haben danach alle Maßnahmen zu ergreifen, um dem Mangel effektiv abzuhelfen.

Dass ausgerechnet die größte Privatbrauerei in Deutschland, die ihr Marketing darauf ausgerichtet hat, als Bewahrerin einer intakten Natur zu gelten, immerhin ca. 80.000 t Erdaushub aus einem jahrzehntelang industriell genutzten Grundstück in der freien Landschaft abgekippt hat, ohne das nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz einzuhaltende Verfahren vorher eingeleitet zu haben, ist eine große Enttäuschung. Leider entsteht so der Eindruck, dass Anspruch und Wirklichkeit hier offenbar nicht übereinstimmen.

Quelle: Naturschutzinitiative e.V.

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