Siegen (ots) – Ein 80-jähriger Mann aus dem nördlichen Siegerland wurde am Dienstag Opfer hinterhältiger und skrupelloser Betrüger, die den Rentner um 4500 Euro erleichterten.
Der Senior war vor Jahren auf ein telefonisches Angebot einer angeblichen Glückspielgesellschaft eingegangen, gegen eine monatliche Gebühr an einem Glückspiel teilzunehmen. In dem damaligen Gesprächen hatte der 80-Jährige dem Anrufer gegenüber auch seine persönlichen Daten (Anschrift und Kontodaten) mitgeteilt. Durch Bankeinzug wurde dem Siegerländer dann einmalig eine Gebühr von rund 60 Euro abgebucht. Diese Buchung ließ der 80-Jährige dann aber, nachdem er es sich anders überlegt hatte, durch sein Geldinstitut wieder rückgängig machen. In den folgenden Jahren erhielt der Rentner immer wieder Anrufe der vermeintlichen Glückspielsgesellschaft. Am Dienstag (13.11.2012) meldete sich schließlich ein Anrufer, der vorgab Angehöriger des Amtsgericht in Berlin zu sein und den Rentner nun aufforderte, die über viele Jahre nicht gezahlten Monatsbeiträge für das Glückspiel zu entrichten. Schließlich wurde dem 80-Jährigen sogar telefonisch ein Ultimatum gestellt: Entweder er überweise noch am 13.11.2012 4800 Euro oder aber der Betrag erhöhe sich noch am selben Tag um weitere 1500 Euro auf dann 6300 Euro. Außerdem – so der Anrufer weiter drohend – werde dann noch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Zahle der Senior aber die 4800 Euro sofort, so sei man bereit, von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen.
Derart unter massiven Druck gesetzt, überwies der Siegerländernoch am selben Nachmittag per Western Union 4800 Euro auf ein Konto in Bahrain.
Bereits kurze Zeit später wurden die 4800 Euro in Bahrain auchtatsächlich an einen Unbekannten ausgezahlt. Eine Stornierung des Auftrags war somit für den 80-Jährigen nicht mehr möglich.
Das Siegener Kriminalkommissariat ermittelt jetzt gegen die bislang unbekannten Betrüger und warnt gleichzeitig – insbesondere ältere Mitmenschen – vor der geschilderten Masche. Die Polizei rät, dass man sich am Telefon nicht unter Druck setzen lassen sollte. Geschieht dies dennoch, sollte man derartige Gespräche sofort beenden. Äußerste Vorsicht ist geboten, wenn der Anrufer höchst persönliche Daten – wie Bank- oder Kontoverbindungen, PIN-Nummern erfragt. Solche Daten sollte man Unbekannten am Telefon unter keinen Umständen preisgeben. Grundsätzlich sind die meisten Angelegenheiten selbst noch ausstehende Geldforderungen – nicht so dringend, dass sie sofort „an Ort und Stelle“ geregelt werden müssten. Im Regelfall werden tatsächlich bestehende Forderungen auch schriftlich betrieben und nicht mündlich unter Druck am Telefon. Und schon gar nicht durch Behörden! Im Zweifelsfall sollte man sich auch nicht scheuen, sich die Telefonnummer des Anrufers geben zu lassen. So wird dann schnell klar, dass ein Amtsgericht in Berlin nicht die Vorwohl des Königsreichs Bahrain haben kann!
Darüber hinaus ist die Polizei über die 110 jederzeit für Menschen in Not erreichbar.
Originaltext: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein