BlaulichtreportSiegen

Polizei mahnt: „Blindfahrt“ bei vereisten Scheiben ist verboten!

ARKM.marketing

Siegen (ots) – Die Zeit der Nachtfröste ist da und wird nach den aktuellen Wetterberichten noch andauern. Vor allem die „Laternenparker“ haben dann wieder Probleme.

Bevor die Fahrt nämlich beginnen kann, müssen alle Scheiben an den Kraftfahrzeugen vom Eis befreit werden. Zugegeben, eine Arbeit, die häufig kalte Finger mit sich bringt, aber dennoch unvermeidbar ist. Denn für die Kfz – Führer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein. Bei der Frontscheibe muss mindestens der Scheibenwischerbereich eis- und beschlagfrei sein. Auf gar keinen Fall ausreichend sind Handteller große Gucklöcher und Sehschlitze.

Das Warmlaufen lassen des Motors bis die Scheiben freisind, ist gesetzlich verboten und schadet zudem dem Motor. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

 

 

Originaltext:         Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein

ARKM.marketing

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@arkm.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Back to top button