Abgesehen von dem bereits am 20.11.2012 mitgeteilten Enkeltrickbetrug zum Nachteil der cleveren 74-jährigen Siegener Seniorin kam es im Verlauf des gestrigen Dienstag zu noch insgesamt fünf weiteren gleichgelagerten Betrugsversuchen.
In allen Fällen gingen die hinterhältigen Betrüger jedoch glücklicherweise leer aus.
Eine 85-jährige Siegenerin erhielt gegen 15.15 Uhr einen Anruf ihres vermeintlichen Enkels, in dem dieser um die Überweisung von 1.700 Euro bat. Da der 85-Jährigen die ganze Sache komisch vorkam, ging sie auf die Forderungen nicht ein und alarmierte stattdessen die Polizei. Bereits eine Stunde zuvor hatte eine 90-jährige Innenstadtbewohnerin einen „Enkel“-Anruf erhalten. Die Masche diesmal: Bargeld für einen Notar wurde dringend benötigt. Aber im Verlauf des Gesprächs wurde auch diese Siegenerin misstrauisch und infolgedessen kam es zu keiner Geldübergabe. Polizeikräfte observierten zwar noch verdeckt den Wohnbereich der 90-Jährigen, mögliche Tatverdächtige konnten jedoch leider nicht festgestellt werden. Bei einer 90-jährigen Eiserfelderin erwies es sich als glücklicher Umstand, dass ausgerechnet zum Zeitpunkt des perfiden Anrufs die Schwiegertochter der 90-Jährigen in der Wohnung anwesend war. Als der Trickbetrüger am anderen Ende der Leitung dies nämlich bemerkte, da legte er schnell den Hörer auf. Als auch nicht schlecht erwies sich die Behauptung einer angerufenen 92-jährigen Geisweiderin, dass Besuch derzeit grundsätzlich nicht empfangen werden könne, da alle ihre Mitbewohner krank seien. Ob dieses
Arguments legte der Enkeltrickbetrüger auch in diesem Fall auf und ging infolgedessen ebenfalls leer aus.
Das Siegener Kriminalkommissariat ermittelt nun auch in diesen Fällen. Die Polizei schließt weitere gleichgelagerte Anruf nicht aus und mahnt insbesondere älteren Menschen daher zu Vorsicht am Telefon.
Hier noch einmal in Kürze die wichtigsten Tipps der Polizei in Sachen Enkeltrick:
Während des Telefonates Gegebenheiten/Dinge erfragen, die nur der richtige Enkel beantworten kann.
Nicht auf eine persönliche Gesprächsebene einlassen – von scheinbar Vertrauten am Telefon nicht ausfragen lassen.
Die Namen der Verwandtschaft, der Bargeldreserven zu Hause und die Höhe der Konten bei der Bank niemals am Telefon nennen!
Generell sollten sich ältere Menschen immer die Telefonnummer des Anrufers geben lassen.
Die Familie über den Anruf informieren und sich mit ihr beraten.
Die Polizei sofort über Notruf 110 benachrichtigen.
Originaltext: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein