Auf der Suche nach Erfindungen
Siegen – Christian Piel ist PatentScout an der Universität Siegen. Im Mai 2015 hat der 38-Jährige seine Aufgabe übernommen. Es ist eine neue Stelle an der Hochschule, die im Dezernat 3.1 „Justiziariat und Patente“ verortet ist. Piel beschäftigt sich ganz gezielt mit Erfindern und Erfindungen an der Uni Siegen. „Das Thema ist für Universitäten wichtig, denn Patente bringen Renommee, manchmal auch Geld und oft die Chance auf neue Forschungsprojekte“, fasst Piel zusammen. Er kommt aus Bonn und ist von Haus aus Philosoph. „Mit großem Interesse an technischen Dingen“, fügt er lächelnd hinzu. Jura hat er auch mal studiert und als Sachbearbeiter für Patente verfügt er über die fachspezifischen Kenntnisse, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Wege zur Patentierung zu ebnen und um über Schutzrechte zu informieren. Die enge Verzahnung der Arbeit des PatentScouts mit den Aufgaben des Justiziariats ermöglicht die schnelle Klärung rechtlicher Fragen sowie die frühzeitige Berücksichtigung möglicher Erfindungen beispielsweise schon im Stadium der Vertragsgestaltung bei Auftrags- oder Kooperationsprojekten.
PatentScouts sind seit mehreren Jahren auf Initiative des Wissenschaftsministeriums NRW an Hochschulen tätig, um die Patentaktivitäten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu fördern. Die Uni Siegen beteiligt sich an dem Verbundprojekt, das zunächst bis 2017 laufen soll. Es geht um Beratung und Hilfestellung bei der Erfindungsmeldung, aber auch um die Erschließung von Know-how. „Nicht jeder Wissenschaftler kommt auf die Idee, seine innovative Forschungsarbeit zum Patent anzumelden oder scheut sogar davor zurück, wegen der Formalitäten oder möglicher Kosten“, erklärt Piel. Genau hier möchte der PatentScout Aufklärungsarbeit leisten: mit Infoveranstaltungen, regelmäßigen Sprechstunden (mittwochs 11 bis 14 Uhr) und der neuen Homepage. (www.uni-siegen.de/patente).
Grundsätzlich liegen die Patent- und Verwertungsrechte bei Erfindungen von Beschäftigten bei der Universität. Geregelt ist das im Arbeitnehmererfindungsgesetz. Diesem Gesetz unterliegen die Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst. „Bei Studierenden ist es anders“, erklärt Piel. „Sie müssen Erfindungen nicht melden, können aber den Service der Universität bei einer Patentmeldung auch nutzen.“ Das hat den Vorteil, dass man bei diesem Prozedere – auch bei juristischen Fragen – begleitet wird und Kosten spart. „Ich empfehle sehr frühzeitig über Patentfragen nachzudenken und sich beraten zu lassen, um nicht in Fallen zu tappen, die später einer Patentierung im Wege stehen, zum Beispiel eine vorzeitige Veröffentlichung“, so Piel. Eine Erfindung muss nämlich eine absolute Neuheit sein. Sobald sie – wie es juristisch heißt – schon offenbar gemacht wurde, kommt sie für ein Patent nicht mehr in Frage.
Die Meldung einer Erfindung ist der erste Schritt, die Prüfung der zweite. Diese Prüfung übernimmt die Patentverwertungsagentur PROvendis, mit der sich die NRW-Hochschulen zusammengeschlossen haben. PROvendis prüft nicht nur die Erfindung, sondern sucht auch mögliche Vermarktungspartner. „Nicht jedes Patent kann von der Universität kommerziell verwertet werden, aber sie sind natürlich eine Möglichkeit Einnahmen zu erwirtschaften.“ Übrigens nicht nur die Universität profitiert finanziell, sondern auch der Erfinder selbst. Der bekommt 30 Prozent des Erlöses. „Das ist mehr, als in der freien Wirtschaft üblich“, erklärt Piel. An der Uni Siegen gibt es im Durchschnitt jeden Monat eine Erfindungsmeldung. „Das ist für eine Universität dieser Größe sehr gut – aber noch ausbaufähig“, findet der PatentScout.