Bad Berleburg (ots) – Im Sommer 2013 wurde durch das Bad Berleburger Kriminalkommissariat ein Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln gegen einen zu dieser Zeit 34-jährigen, in Bad Berleburg wohnhaften Nordafrikaner geführt.
Dem jetzt mittlerweile 35-Jährigen wurde im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen die mehrfache Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche nachgewiesen. Die meisten seiner Geschäfte wickelte der Mann dabei in der Öffentlichkeit ab. Auch schien er sich ein gut funktionierendes Netzwerk aufgebaut zu haben, so dass er auch größere Mengen Betäubungsmittel zum Weiterverkauf unter anderem nach Hessen veräußerte.
Am späten Nachmittag des 31.07.2013 erfolgte schließlich unmittelbar nach einem solchen Geschäft ein polizeilicher Zugriff, bei dem während einer Fahrzeugkontrolle unter anderem ein Kilogramm Haschisch sichergestellt wurde. Dies führte der 24-jährige Beifahrer – in einer Plastiktüte verpackt – unter seinem Pullover mit sich. Der 31-jährige Fahrer des Pkw führte zudem eine geringe Menge Amphetamin mit sich und hatte unmittelbar vor Fahrtantritt selbst noch Betäubungsmittel konsumiert, was zur Untersagung der Weiterfahrt führte. Die dritte im Fahrzeug befindliche Person – ein 37-Jähriger Nordafrikaner – hatte kurz zuvor im Auftrag des 35-Jährigen das Kilogramm Haschisch übergeben.
Alle drei Personen wurden vorläufig festgenommen. Gegen den 35-jährigen Nordafrikaner wurde zwar am Folgetag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Siegen durch den zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Haftbefehl erlassen, der 35-Jährige hatte sich jedoch zwischenzeitlich – direkt nachdem er von den erfolgten Festnahmen erfahren hatte – ins Ausland (Nordafrika) abgesetzt.
Der 31-jährige Fahrer des kontrollierten Pkw wurde nach Blutprobenentnahme und Vernehmung noch in der gleichen Nacht entlassen. Der 37-jährige „Drogenkurier“ sowie der 24-jährige „Käufer“ aus dem benachbarten Hessen wurden im Verlauf des nächsten Tages nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
Unmittelbar nach dem polizeilichen Zugriff vom 31.07.2013 wurden außerdem bei damit zusammenhängenden Wohnungsdurchsuchungen insgesamt rund 100 Gramm Amphetamin aufgefunden und sichergestellt.
Weiterhin ergaben sich in Bezug auf den 24-Jährigen Hessen Hinweise auf zwei bereits etwas länger zurückliegende, in Bad Berleburg verübte Straftaten. Demnach beging der 24-Jährige im Jahr 2007 eine Bedrohung bzw. Nötigung eines auf der Bad Berleburger Poststraße fahrenden Pkw-Fahrers unter Vorhalt einer Gaspistole. Außerdem führten aufgefundene Beweismittel und entsprechende Zeugenhinweise dazu, dass die Ermittlungen in einem Strafverfahren wegen eines in 2008 in Bad Berleburg verübten räuberischen Überfalls auf Taxifahrer wieder aufgenommen wurden. Auch hier erhärtet sich der Verdacht, dass der 24-Jährige maßgeblich an der Tat beteiligt war. Wegen des erworbenen Haschischs wurde ein gesondertes Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
Am 04.02.2014 nahm das Schicksal dann jedoch seinen Lauf – und der 35-Jährige wurde bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland im Raum Baden Württemberg kontrolliert und festgenommen. Aufgrund einer bereits gegen ihn laufenden Bewährungsstrafe wegen diverser anderer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wird er auch zunächst in Untersuchungshaft verbleiben.