Bad Berleburg – Für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Kind zwei Jahre Pflichtbeitragszeit berücksichtigt. Dadurch können unter Umständen Rentenansprüche auch für ältere Versicherte entstehen. Die Frist für eine rückwirkende Beantragung dieser sog. Mütterrenten mit entsprechender Nachzahlung läuft Ende April 2015 ab. Es ist also Eile geboten.
Hierauf weist Holger Homrighausen vom Bürger- und Seniorenservice der Stadt Bad Berleburg hin, bei dem auch jederzeit Beratungstermine rund um das Thema Rente vereinbart werden können (Telefonnummer: 02751/923-268).