Siegen-Wittgenstein – „Wenn Schwalben am Haus brüten, geht das Glück nicht verloren“ lautet ein altes Sprichwort. In Kürze werden die „Boten des Glücks“ und wendigen Flieger wieder aus ihren Winterrevieren in Afrika zurückkehren und auch unseren heimischen Kreis aufsuchen, um hier ihre Eier zu legen und ihre Jungen aufzuziehen. Doch den Schwalben geht es hierzulande immer schlechter. Rauch- und Mehlschwalben sind an menschliche Siedlungen als Lebensraum gebunden. Beide Schwalbenarten bauen ihre Nester an Fassaden bzw. in offenen Gebäuden. Durch modernen Hausbau mit Flachdächern oder glattem Verputz werden die Nistmöglichkeiten für die Schwalben jedoch stark eingeschränkt. Aus Angst vor Kotspuren an den Wänden werden Schwalben auch vermehrt bei Nestbauversuchen verscheucht oder ihre Nester zerstört.
„Das Töten und Verletzen von geschützten Tieren oder die Entfernung bzw. Beseitigung von geschützten Lebensstätten ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung stellt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann“, macht Dr. Heinz Meyer, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein, deutlich. Die strengen Artenschutzregelungen gelten flächendeckend – überall dort, wo die betreffenden Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorkommen. Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Mehl- und Rauchschwalben sind ganzjährig geschützt, also auch dann, wenn die Tiere selbst nicht anwesend sind. Ziel der rechtlichen Vorgaben ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten und eine Trendwende im Artenrückgang zu erreichen. Dr. Heinz Meyer erläutert hierzu: „Die Vorgaben zum Umgang mit geschützten Arten haben jetzt große Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die Land- und Forstwirtschaft. Die Biologische Vielfalt wird in erster Linie von der Vielfalt der Arten und ihrer Populationen geprägt. Der Erhalt der Artenvielfalt ist die zentrale Aufgabe des Naturschutzes.“
Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher dringend alle Hauseigentümer und Bewohner, die Tötungs-, Entnahme- und Störungsverbote zum Erhalt der Biologischen Vielfalt zu beachten. Dies gilt nicht nur für die Nester von Schwalben, sondern auch für viele weitere geschützte Arten, die der Liste entnommen werden können. Sanierungsarbeiten an Gebäudefassaden mit Schwalbennestern dürfen daher auch nur nach der Brutzeit ausgeführt werden, um die Schwalben nicht zu stören oder gar Jungvögel zu gefährden. Die optimale Zeit hierfür liegt zwischen Oktober und Februar. Hier empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde ein Kotbrett 50-70cm unterhalb der natürlichen oder künstlichen Schwalbennester anzubringen. Dieses Kotbrett verhindert eine Verschmutzung der Hausfassade durch den Kot der Schwalben. Für eine Sanierung ist zwingend die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde notwendig. Jeder Fall wird individuell beraten und eine Lösung vorgeschlagen. Bei frühzeitiger Planung lassen sich meist einfache Lösungen finden, um den Schwalben trotz Sanierung auch im kommenden Sommer weiterhin Platz zu bieten.
Artengruppe | Deutscher Name | Wissenschaftlicher Name |
Säugetiere | ||
alle Fledermäuse | Nyctaloidae | |
Haselmaus | Muscardinius avellanarius | |
Wildkatze | Felis silvestris | |
Biber | Castor fiber | |
Vögel | ||
Habicht | Accipiter gentilis | |
Sperber | Accipiter nisus | |
Mäusebussard | Buteo buteo | |
Wespenbussard | Pernis apivorus | |
Rotmilan | Milvus milvus | |
Schwarzmilan | Milvus migrans | |
Wanderfalke | Falco peregrinus | |
Baumfalke | Falco subbuteo | |
Turmfalke | Falco tinnunculus | |
Sperlingskauz | Glaucidium passerinum | |
Uhu | Bubo bubo | |
Raufußkauz | Aegolius funereus | |
Schleiereule | Tyto alba | |
Waldohreule | Asio otus | |
Waldkauz | Strix aluco | |
Heidelerche | Lullula arborea | |
Braunkehlchen | Saxicola rubetra | |
Bekassine | Gallinago gallinago | |
Raubwürger | Lanius excubitor | |
Neuntöter | Lanius collurio | |
Wachtelkönig | Crex crex | |
Grauspecht | Picus canus | |
Schwarzspecht | Drycopus martius | |
Mittelspecht | Dendrocopos medius | |
Haselhuhn | Tetrastes bonasia | |
Schwarzstorch | Ciconia nigra | |
Graureiher | Ardea cinerea | |
Eisvogel | Alcedo atthis | |
Reptilien | ||
Schlingnatter | Coronella austriaca | |
Zauneidechse | Lacerta agilis | |
Amphibien | ||
Kammmolch | Triturus cristatus | |
Gelbbauchunke | Bombina variegata | |
Geburtshelferkröte | Alytes obstetricans | |
Schmetterlinge | ||
Dunkler Ameisenbläuling | Maculinea nausithous | |
Blauschiller-Feuerfalter | Lycaena helle |
Auswahlliste von streng geschützten Arten mit Vorkommen im Kreis Siegen-Wittgenstein. Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein.
Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein