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Schwalben kehren zurück: Nest-Entfernung verboten

Siegen-Wittgenstein – „Wenn Schwalben am Haus brüten, geht das Glück nicht verloren“ lautet ein altes Sprichwort. In Kürze werden die „Boten des Glücks“ und wendigen Flieger wieder aus ihren Winterrevieren in Afrika zurückkehren und auch unseren heimischen Kreis aufsuchen, um hier ihre Eier zu legen und ihre Jungen aufzuziehen. Doch den Schwalben geht es hierzulande immer schlechter. Rauch- und Mehlschwalben sind an menschliche Siedlungen als Lebensraum gebunden. Beide Schwalbenarten bauen ihre Nester an Fassaden bzw. in offenen Gebäuden. Durch modernen Hausbau mit Flachdächern oder glattem Verputz werden die Nistmöglichkeiten für die Schwalben jedoch stark eingeschränkt. Aus Angst vor Kotspuren an den Wänden werden Schwalben auch vermehrt bei Nestbauversuchen verscheucht oder ihre Nester zerstört.

„Das Töten und Verletzen von geschützten Tieren oder die Entfernung bzw. Beseitigung von geschützten Lebensstätten ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung stellt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann“, macht Dr. Heinz Meyer, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein, deutlich. Die strengen Artenschutzregelungen gelten flächendeckend – überall dort, wo die betreffenden Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorkommen. Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Mehl- und Rauchschwalben sind ganzjährig geschützt, also auch dann, wenn die Tiere selbst nicht anwesend sind. Ziel der rechtlichen Vorgaben ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten und eine Trendwende im Artenrückgang zu erreichen. Dr. Heinz Meyer erläutert hierzu: „Die Vorgaben zum Umgang mit geschützten Arten haben jetzt große Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die Land- und Forstwirtschaft. Die Biologische Vielfalt wird in erster Linie von der Vielfalt der Arten und ihrer Populationen geprägt. Der Erhalt der Artenvielfalt ist die zentrale Aufgabe des Naturschutzes.“

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Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher dringend alle Hauseigentümer und Bewohner, die Tötungs-, Entnahme- und Störungsverbote zum Erhalt der Biologischen Vielfalt zu beachten. Dies gilt nicht nur für die Nester von Schwalben, sondern auch für viele weitere geschützte Arten, die der Liste entnommen werden können. Sanierungsarbeiten an Gebäudefassaden mit Schwalbennestern dürfen daher auch nur nach der Brutzeit ausgeführt werden, um die Schwalben nicht zu stören oder gar Jungvögel zu gefährden. Die optimale Zeit hierfür liegt zwischen Oktober und Februar. Hier empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde ein Kotbrett 50-70cm unterhalb der natürlichen oder künstlichen Schwalbennester anzubringen. Dieses Kotbrett verhindert eine Verschmutzung der Hausfassade durch den Kot der Schwalben. Für eine Sanierung ist zwingend die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde notwendig. Jeder Fall wird individuell beraten und eine Lösung vorgeschlagen. Bei frühzeitiger Planung lassen sich meist einfache Lösungen finden, um den Schwalben trotz Sanierung auch im kommenden Sommer weiterhin Platz zu bieten.

Artengruppe Deutscher Name Wissenschaftlicher Name
Säugetiere    
  alle Fledermäuse Nyctaloidae
  Haselmaus Muscardinius avellanarius
  Wildkatze Felis silvestris
  Biber Castor fiber
     
Vögel    
  Habicht Accipiter gentilis
  Sperber Accipiter nisus
  Mäusebussard Buteo buteo
  Wespenbussard Pernis apivorus
  Rotmilan Milvus milvus
  Schwarzmilan Milvus migrans
  Wanderfalke Falco peregrinus
  Baumfalke Falco subbuteo
  Turmfalke Falco tinnunculus
  Sperlingskauz Glaucidium passerinum
  Uhu Bubo bubo
  Raufußkauz Aegolius funereus
  Schleiereule Tyto alba
  Waldohreule Asio otus
  Waldkauz Strix aluco
  Heidelerche Lullula arborea
  Braunkehlchen Saxicola rubetra
  Bekassine Gallinago gallinago
  Raubwürger Lanius excubitor
  Neuntöter Lanius collurio
  Wachtelkönig Crex crex
  Grauspecht Picus canus
  Schwarzspecht Drycopus martius
  Mittelspecht Dendrocopos medius
  Haselhuhn Tetrastes bonasia
  Schwarzstorch Ciconia nigra
  Graureiher Ardea cinerea
  Eisvogel Alcedo atthis
     
Reptilien    
  Schlingnatter Coronella austriaca
  Zauneidechse Lacerta agilis
     
Amphibien    
  Kammmolch Triturus cristatus
  Gelbbauchunke Bombina variegata
  Geburtshelferkröte Alytes obstetricans
     
Schmetterlinge    
  Dunkler Ameisenbläuling Maculinea nausithous
  Blauschiller-Feuerfalter Lycaena helle

Auswahlliste von streng geschützten Arten mit Vorkommen im Kreis Siegen-Wittgenstein. Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein.

Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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