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Seminar: Das 1×1 des Steuerrechts für Vereine

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Donnerstag, 5. März 2015

Bad Berleburg – Schon wenn ein Verein gegründet wird, möchten die Mitglieder in aller Regel, dass das Finanzamt die steuerliche Gemeinnützigkeit anerkennt. Das hat viele Vorteile: Einnahmen für die Vereinsarbeit müssen nicht versteuert werden, Spender können entsprechende Bescheinigungen erhalten. Ohne steuerliche Gemeinnützigkeit haben Vereine es viel schwerer, ihre Arbeit zu finanzieren.

Allerdings verändert sich auch das Steuerrecht für gemeinnützige Körperschaften fast jedes Jahr. Vereinssatzungen werden aber erfahrungsgemäß nur selten auf steuerliche Muss-Vorschriften hin überprüft und angepasst. Das Seminar „1×1 des Steuerrechts für Vereine“ verschafft Vorstandsmitgliedern einen Überblick über einschlägige steuerliche Vorschriften und gibt konkrete Handlungsempfehlungen. In der Vergangenheit haben Teilnehmer des Seminares immer wieder betont, wie hilfreich diese Informationen waren – nicht zuletzt auch deshalb, weil der Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins für die Erfüllung der steuerlichen Auflagen verantwortlich ist.

Referenten des Seminars sind Frank Hünerbein und Detlev Vornberger vom Finanzamt Siegen sowie Siegfried Wenzel, Steuerberater bei K&P Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Siegen.

Das Seminar findet am Donnerstag, 5. März 2015, von 17:00 bis 20:00 Uhr im Bürgerhaus am Markt in Bad Berleburg statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: Ehrenamtservice, Kreis Siegen-Wittgenstein, Telefon: 0271 333-2310, E-Mail: ehrenamt@siegen-wittgenstein.de.

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