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Senior um fast 20000 Euro erleichtert

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Hinterhältige Betrugsanrufe zum Nachteil älterer Bürger/-innen reißen auch im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein nicht ab.

Aktuell wurde dabei ein Senior aus dem südlichen Siegerland um fast 20000 Euro erleichtert. Gegenüber dem über 80-jährigen Mann hatten die Betrüger vorgegeben, er hätte bei Gericht noch erhebliche Schulden, die er nun begleichen müsse.

Und am gestrigen Mittwoch, dem 09.098.2017, rief wiederum ein falscher Polizist bei einer Siegener Seniorin an. Nach der üblichen Masche behauptete dieser hinterhältige Anrufer, dass es einen Einbruch in der Nachbarschaft der angerufenen 79-Jährigen gegeben habe, bei dem ihr Name aufgefunden worden sei. Dann wurde unterstellt, dass die Seniorin Sparbücher besitze und Geld sowie Goldschmuck in der Sparkasse lagere, in der augenscheinlichen Absicht, Informationen über Wertgegenstände in der Wohnung zu bekommen.

Diesmal biss der falsche Polizist allerdings auf Granit, sprich die 79-Jährige glaubte dem Anrufer nicht und sagte ihm, dass ihn das alles nichts angehe, und legte dann den Hörer unvermittelt auf. Es folgte dann zwar noch ein weiterer Anruf, in dem der Telefonbetrüger ihr entgegnete, dass sie sehr unhöflich sei und dass man ihr doch nur helfen wolle. Ergebnis allerdings auch hier: Die Seniorin knallte cleverer Weise wiederum den Hörer auf!

Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen ausgeben und hierbei die Rufnummer örtlicher Polizeidienststellen, des BKA oder die 110 mit einer Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen lassen. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen überzeugende Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen.

Die falschen Polizeibeamten schildern z. B. die Festnahme ausländischer Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden wurden. Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld „vorübergehend“ und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen zu übergeben.

Sie geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um die „Täter“ festnehmen zu können. In manchen Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der Bank nach Hause zu holen, da auch Bankangestellte zu den angeblichen Straftätern gehören sollen.

Durch wiederkehrende Telefonanrufe in einen längeren Zeittraum erhöhen die Anrufer immer weiter den psychischen Druck auf ihre Opfer, damit diese keinen klaren Gedanken mehr fassen können. Die Täter gehen vollkommen skrupellos und erfindungsreich vor, je nach mentaler Verfassung des Opfers und dessen Reaktionen. Sie fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren und während des Telefonates zur Bank zu gehen. Somit können die Täter sicher sein, dass nicht die richtige Polizei oder ein Angehöriger benachrichtigt wird. Die Telefonate dauern so lang an, bis Bargeld und Wertgegenstände an der Wohnungstür oder auf der Straße übergeben oder an einem vereinbarten Ort abgelegt wurden.

Im Telefondisplay erscheint die Nummer der Polizei oder einer anderen Behörde: Über ausländische Telefondienstanbieter sind die Täter in der Lage, jede beliebige Rufnummer im Display des Angerufenen einzublenden. Die Nummer auf dem Telefondisplay liefert daher lediglich einen Anhaltspunkt, wer der Anrufer sein kann. Sie ist keineswegs eine sichere Identifikationsmöglichkeit.

Präventionshinweise für Bürgerinnen und Bürger

Thema: Falsche Polizeibeamte am Telefon

Wenn Sie selbst angerufen werden:

  • Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. Legen Sie sofort auf.
  • Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt.
  • Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten wie Kontonummer und Kontostand oder Inhalte von Schließfächern. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten.
  • Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
  • Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen. Die Polizei wird Sie, sofern Sie vorher keine Anzeige erstattet haben, niemals auffordern, Wertsachen und Geld an einen vermeintlichen Polizisten zu übergeben.
  • Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.

Im Übrigen sollten Sie noch wissen:

Neben der beschriebenen Tatbegehungsweise gibt es noch zahlreiche weitere Straftaten, bei welchen ältere Menschen auf unterschiedliche Weise um ihre Ersparnisse gebracht werden und bei denen die Geschädigten dazu aufgefordert werden, ihre Vermögenswerte bei ihrem Geldinstitut abzuheben. Informationen hierzu finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Quellennachweis: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein

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