Nachdem es im März 2017 zu einer umfangreichen Medienberichterstattung bezüglich mehrerer Fälle von Vandalismus durch jugendliche Täter im Bereich der Siegener Innenstadt gekommen war, nahm das Siegener Kriminalkommissariat 4 diesbezügliche Ermittlungen auf.
Während bis zum Zeitpunkt der Medienberichterstattung in dem Kontext der in Rede stehenden Sachbeschädigungen / Vandalismus-Taten überhaupt nur sehr vereinzelt diesbezügliche Strafanzeigen bei der Polizei erstattet worden waren, erfolgten nach der Medienberichterstattung so gut wie keine Strafanzeigen im Hinblick auf etwaige Sachbeschädigungen mehr.
Gleichwohl führten die kriminalpolizeilichen Ermittlungen nun zu einer Gruppierung von in etwa zehn Jugendlichen, die – in durchaus wechselnder Beteiligung und Zusammensetzung – für eine Vielzahl von Straftaten im Bereich der Siegener Innenstadt verantwortlich sein dürften.
Dabei ist das Spektrum der von den Tatverdächtigen begangenen (Straf-)Taten mannigfaltig: Es reicht von simplen Belästigungen und Pöbeleien bis zu strafrelevanten Sachbeschädigungen, zahlreichen Einbruchsdelikten, Rohheits- und Gewaltdelikten bis hin zu einem Branddelikt, Hausfriedensbrüchen etc. etc.
Im Ergebnis sind die Ermittler ergo aktuell damit beschäftigt, eine Vielzahl von Straftaten der einfachen und mittleren Kriminalität, die den Jugendlichen zur Last gelegt werden, aufzuarbeiten. Diese Ermittlungen gestalten sich arbeitsintensiv und werden vorrausichtlich bis zu ihrem Abschluss auch noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Im Rahmen der bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurden bereits gegen vier der beteiligten Jugendliche strafprozessuale Durchsuchungsbeschlüsse über die Staatsanwaltschaft Siegen beantragt und am 12. April 2017 durch die Polizei auch vollstreckt.
Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen war das Auffinden von Beweismitteln. Den Ermittlern war nämlich bekannt geworden, dass die Jugendlichen ihre Straftaten zum Teil auf ihren Smartphones aufgenommen hatten. Die Smartphones wurden dann im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen von der Polizei beschlagnahmt und befinden sich jetzt in der Auswertung.
Bereits vorliegendes Filmmaterial hat selbst langjährige erfahrene Kriminalhauptkommissare, die in die Ermittlungen eingebunden waren, sprachlos gemacht. Dokumentieren die Aufnahmen doch bei den noch jugendlichen Tätern ein teilweise erschreckendes Maß an Rohheit. So sind beispielsweise auch Angriffe der Jugendlichen mit Flaschenwürfen gegen wehr- und arglose Obdachlose dokumentiert.
Neben den zuvor dargestellten repressiven Ermittlungsmaßnahmen des Siegener Kriminalkommissariats 4 wurden von der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein die in den Medien dargestellten Ängste und Sorgen der Geschäftsleute im Bereich der Siegener Innenstadt aber auch zum Anlass genommen, um durch verstärkte Präsenz ein deutliches präventives Signal zu setzen.
So führten die Beamten des Siegeners Treffpunkts Sicherheit verstärkt gemeinsame Fußstreifen von Polizei und Ordnungsamt in den relevanten innerstädtischen Bereichen zu unbestimmten Zeiten durch. Zudem wurden auch zivil operierende Einsatzkräfte der Polizei eingesetzt. Diese präventiven polizeilichen Maßnahmen werden auch in Zukunft fortgeführt.
Ergänzend wurden alle polizeilichen Informationskanäle gebündelt und zentral ausgewertet, so dass alle Informationen, die sich auf jugendliche Straftäter bzw. Vandalen bezogen, ihren Weg zielgerichtet zu den Ermittlern fanden.
Darüber hinaus war und ist es der Kreispolizeibehörde ein wichtiges Anliegen, dass alle in dieser Sache zuständigen Stellen (Jugendamt, Schulen, Stadt Siegen, Staatsanwaltschaft etc.) an einem
Strang ziehen und eng zusammen arbeiten, um dem dargestellten Phänomenbereich der Jugenddelinquenz den entscheidenden, gemeinsamen Riegel vorzuschieben.
Die weiteren Ermittlungen dauern noch an. Weiterführende Auskünfte können aktuell nicht erteilt werden.
Die Polizei möchte jedoch an dieser Stelle nochmals darum bitten, delinquentes bzw. strafbares Verhalten von Jugendlichen der Polizei auch unbedingt anzuzeigen. Die Polizei kann nämlich nur dann reagieren, wenn sie von Straftaten auch Kenntnis erhält. Und dabei gilt der alte Grundsatz: Je früher, desto besser!